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Politik: Wahlprüfung Hessen: Verfassungsrichter nicht befangen

Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch kann an der Überprüfung des hessischen Wahlprüfungsgesetzes teilnehmen, obwohl der frühere hessische CDU-Vorsitzende Manfred Kanther Mitglied seiner Wiesbadener Anwaltskanzlei ist. Diese Entscheidung hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit vier zu zwei Stimmen getroffen.

Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch kann an der Überprüfung des hessischen Wahlprüfungsgesetzes teilnehmen, obwohl der frühere hessische CDU-Vorsitzende Manfred Kanther Mitglied seiner Wiesbadener Anwaltskanzlei ist. Diese Entscheidung hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit vier zu zwei Stimmen getroffen. Nach Ansicht der Senatsmehrheit besteht keine Besorgnis der Befangenheit.

Wie das Gericht am Dienstag bekannt gab, soll noch in diesem Jahr mündlich verhandelt werden. Die Vorgeschichte zu der jetzigen Entscheidung des Zweiten Senats ist lang. Manfred Kanther soll als langjähriger CDU-Landesvorsitzender daran mitgewirkt haben, dass nicht deklarierte Spendengelder ins Ausland geleitet und aus diesen Kassen der CDU-Wahlkampf für die Landtagswahl im Februar 1999 mitfinanziert wurde, die Roland Koch (CDU) knapp gewann. Das hessische Wahlprüfungsgericht überprüft die Wahl derzeit, weil die Finanzierung aus schwarzen Kassen gemäß der Landesverfassung möglicherweise sittenwidrig war.

Die hessische Landesregierung hat Zweifel angemeldet, ob diese Landesverfassung und die Zusammensetzung des Wahlprüfungsgerichts in Einklang mit dem Grundgesetz stehen und Karlsruhe angerufen. Zuständig für die Normenkontrollklage ist am BVerfG Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch. Der Verfassungsrichter, selbst CDU-Mitglied, hatte sich im Mai 1999 für die Aufnahme Kanthers in die von ihm gegründete Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochen. Die Zulassung des Bundesverfassungsrichters ruht während seiner Amtszeit.

ukn

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