zum Hauptinhalt
Der Bundestag muss entscheiden, wie das neue Wahlrecht aussehen soll.

© dpa

Wahlrecht: Nur noch zwei Modelle im Gespräch

Bei der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Änderung des Wahlrechts wollen die Fraktionen im Bundestag nun zügig zu einem Ergebnis kommen - möglicherweise schon Ende September. Zwei Modelle stehen noch zur Debatte, beide würden zu einem größeren Parlament führen. Der 22. September 2013 wird derweil als nächster Wahltermin immer wahrscheinlicher.

Die Verhandlungen über ein neues Wahlrecht für den Bundestag könnten im Grundsatz schon Ende September abgeschlossen sein. Das zeichnete sich nach einer Fraktionsrunde am Dienstag ab. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, sagte, man habe die Zahl der in Frage kommenden Modelle reduziert, er sei optimistisch, „dass wir bald einen Konsens finden werden“. Laut Michael Grosse-Brömer, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, geht es nur noch um zwei Modelle, die auf ihre wahl- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden müssten. Auf eines könnten sich die Fraktionen dann am 27. September einigen. An der Verbindung von Personal- und Verhältniswahl soll festgehalten werden, Änderungen betreffen vor allem das Verfahren der Sitzzuteilung.

Das Wahlrecht muss geändert werden, weil das Bundesverfassungsgericht Ende Juli das schwarz-gelbe Gesetz von 2011 in zwei Punkten verwarf und zudem einen zumindest teilweisen Ausgleich der Überhangmandate forderte. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland über die Erststimmen mehr Direktmandat erringt, als ihr insgesamt an Sitzen nach dem letztlich entscheidenden Zweitstimmenergebnis zustünden. Da Direktmandate nicht gestrichen werden können, kommt es zu einem Überhang an Sitzen für diese Partei. 2009 waren es 21 bei der CDU und drei bei der CSU.

Der nächste Bundestag dürfte am 22. September 2013 gewählt werden. Dieses Datum wird immer wahrscheinlicher, nachdem sich die schwarz-gelbe Koalition in Bayern jetzt auf den 15. September als Termin für die Landtagswahl verständigt hat. Der Wunsch in München ist, vor der Bundestagswahl zu wählen. Da der 29. September allerdings in einigen Bundesländern schon in die Herbstferien fällt und Bundestagswahlen möglichst nicht auf Feriensonntage fallen sollen, bleibt der 22. September als wahrscheinlichste Lösung. Eine Entscheidung der Bundesregierung muss allerdings erst im Februar fallen.

Immerhin ist bei der Frage, wie dann gewählt werden soll, Bewegung zu verzeichnen. Nach Informationen des Tagesspiegels ist nach der Fraktionsrunde vom Dienstag das von der Union vor zwei Wochen eingebrachte Modell komplett vom Tisch. Es sah zur Neutralisierung der Überhangmandate einen Zuschlag von etwa 50 Listenmandaten vor. Die Ausgleichswirkung dieser Variante war aber offenbar zu gering. Im Gespräch sind nun zwei Modelle. Zum einen eine Kombination des schwarz-gelben Gesetzes mit der Ausgleichslösung, wie sie die SPD-Fraktion vorgeschlagen hat. Und zum anderen eine von dem Augsburger Mathematiker Friedrich Pukelsheim ins Gespräch gebrachte Lösung, mit der die Vorstellungen aller Bundestagsfraktionen unter einen Hut gebracht werden sollen.

Im ersten Modell, auf das sich Union und SPD wohl schnell verständigen könnten, bliebe die Trennung der Landeslisten erhalten. Das hat den Vorteil, dass das vom Bundesverfassungsgericht monierte negative Stimmgewicht nicht auftritt. Negatives Stimmgewicht bedeutet, dass eine Partei weniger Sitze bekommen kann, wenn sie mehr Stimmen bekommt – oder umgekehrt. Die Ausgleichsmandate zur Neutralisierung der Überhangmandate würden in diesem Modell allerdings nicht auf Landesebene, sondern bundesweit vergeben.

Das Pukelsheim-Modell ist eine Kombination von Ausgleich und Verrechnung von Überhangmandaten und arbeitet mit einer Erhöhung der Zahl der Listenmandate nach einem festen Prozentsatz, ausgehend von den Direktmandaten, die eine Partei gewonnen hat. Es gilt freilich als eher komplexe Lösung, zudem könnte der Regionalproporz etwas aus dem Lot kommen. Negatives Stimmgewicht tritt aber nicht auf. Wie es hieß, dürfte dieses Modell den Interessen der kleinen Fraktionen eher entgegenkommen, weil die Wahrscheinlichkeit größer ist als im anderen Modell, dass kleine Parteien auch in kleinen Ländern wie dem Saarland oder Bremen ein Mandat gewinnen können.

In beiden Fällen wird der Bundestag größer werden als bisher. Basierend auf den Stimmergebnissen von 2009 muss dann mit 650 oder 660 Sitzen gerechnet werden, abhängig von der Zahl der Überhangmandate können es auch mehr sein. Laut Oppermann und Grosse-Brömer soll es Ziel der Gespräche sein, dass der Bundestag nicht zu groß wird.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false