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Bei der Demo der Nationalisten wurden vergangenes Jahr fremdenfeindliche Parolen skandiert.

© Czarek Sokolowski/dpa

Warschau: Polnisches Gericht hebt Verbot von Nationalistendemo auf

Das Gericht sah keine ausreichende Begründung für ein Demo-Verbot von Nationalisten am Unabhängigkeitstag in Warschau. Vergangenes Jahr kamen 60.000 Menschen.

Ein Warschauer Gericht hat das Verbot einer Nationalistendemo zum polnischen Unabhängigkeitstag am 11. November aufgehoben. Die vom Warschauer Rathaus angeführten Gründe für das Verbot seien nicht ausreichend, urteilte am Donnerstagabend ein Gericht in der polnischen Hauptstadt. Es wurde erwartet, dass die Stadt gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt.

Bürgermeisterin Hanna Gronkiewicz-Waltz hatte den Marsch untersagt, unter dessen 60.000 Teilnehmern 2017 zahlreiche Rechtsradikale mit rassistischen Bannern mitgelaufen waren. Laut Gericht stellten fremdenfeindliche Parolen, im vergangenen Jahr keine Grundlage dar, den Zug in diesem Jahr zu verbieten. Die Marschorganisatoren, darunter das National-Radikale Lager (ONR), begrüßten die Entscheidung. Sie waren gegen das Verbot vor Gericht gezogen.

Unterdessen hatte Polens nationalkonservative Regierung als Reaktion auf das Verbot des oppositionell regierten Rathauses einen Alternativmarsch auf der gleichen Strecke angekündigt. Der staatlich organisierte Zug sollte von Polens Präsidenten Andrzej Duda angeführt werden. Polnische Regierungsvertreter appellierten nach dem Richterspruch, den Nationalfeiertag mit einem gemeinsamen Marsch zu begehen.

Polen feiert am 11. November den 100. Jahrestag der Wiedererlangung seiner staatlichen Unabhängigkeit. 1918 war die lange Teilung Polens durch Preußen, Österreich-Ungarn und Russland überwunden worden. (dpa)

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