zum Hauptinhalt

Politik: Was das Gesetz vorsieht - Kernpunkte der Regelungen

Mit dem bereits am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf für eine Stiftung zur Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter wurde die Voraussetzung für die Einigung gelegt. Im Folgenden die Kernpunkte der Entschädigung sowie der Gesetzesregelungen.

Mit dem bereits am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf für eine Stiftung zur Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter wurde die Voraussetzung für die Einigung gelegt. Im Folgenden die Kernpunkte der Entschädigung sowie der Gesetzesregelungen.

Entschädigungssumme: Gemäß der im Dezember getroffenen Vereinbarungen werden für die Entschädigungsleistungen zehn Milliarden Mark gezahlt, die jeweils zur Hälfte von Bundesregierung und Wirtschaft aufgebracht werden sollen. Für die Wirtschaft wurde dazu eine Stiftungsinitiative gegründet, der bislang 640 Unternehmen beitraten. Bislang hat man erst etwa 2,3 der zugesagten fünf Milliarden Mark zusammen.

Verwendung der Stiftungsmittel: Nach Angaben der rot-grünen Koalition werden von den zehn Milliarden Mark für die individuelle Entschädigung der Zwangsarbeiter am Ende etwa 8,25 Milliarden zur Verfügung stehen. Eine weitere Milliarde ist für den Ausgleich von Vermögensschäden vorgesehen - soweit bislang noch keine Zahlungen erfolgten. 700 Millionen Mark sind für den Fonds "Erinnerung und Zukunft" vorgesehen. Etwa 200 Millionen Mark sind für Verwaltungskosten vorgesehen, darunter auch Anwaltskosten.

Zahlungen: Die Höchstbeträge für die Entschädigungen sind auf bis zu 15 000 Mark pro Opfer begrenzt. Über die einzelnen Zahlungen soll nicht die geplante Stiftung, sondern die jeweiligen Partnerorganisationen vor Ort entscheiden. Dazu gehören verschiedene Opferverbände und Aussöhnungsstiftungen.

Anspruchsberechtigte: Die Angaben darüber, wie viele Menschen Ansprüche auf Leistungen aus dem Entschädigungsgesetz erhalten können, schwanken zwischen 700 000 und 1,5 Millionen. Die Differenz kommt unter anderem dadurch zu Stande, dass beispielsweise die Opfer von Menschenversuchen oder die Kinder von Zwangsarbeiterinnen nicht immer einbezogen werden.

Organisation: Die Stiftung soll von einem Kuratorium aus 23 Mitgliedern geleitet werden. Der Vorsitzende wird vom Bundeskanzler ernannt. Neben je drei Vertretern von Bundesregierung und Bundestag wird der Bundesrat zwei Mitglieder stellen. Die Stiftungsinitiative der Wirtschaft entsendet vier Mitglieder. Je einen weiteren Verteter entsenden die "Conference on Jewish Material Claims against Germany" sowie die Regierungen Israels, der USA, Polens, Russlands, der Ukraine, Weißrusslands, Tschechiens sowie ein Anwalt, der von den USA ernannt wird.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false