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WAS DER INNENMINISTER WILL: Im Extremfall gezielte Tötung

Wie sein SPD-Vorgänger Otto Schily macht Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) immer wieder mit unorthodoxen Vorschlägen zur inneren Sicherheit von sich reden. Eine Übersicht: Strafbare Terror-Vorbereitung: Für ein frühzeitiges Vorgehen gegen Terror-Vorbereitungen soll der Paragraf 129a Strafgesetzbuch (Bildung einer terroristischen Vereinigung) ergänzt werden.

Wie sein SPD-Vorgänger Otto Schily macht Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) immer wieder mit unorthodoxen Vorschlägen zur inneren Sicherheit von sich reden. Eine Übersicht:

Strafbare Terror-Vorbereitung:

Für ein frühzeitiges Vorgehen gegen Terror-Vorbereitungen soll der Paragraf 129a Strafgesetzbuch (Bildung einer terroristischen Vereinigung) ergänzt werden. Strafwürdig wären dann auch Terror- Vorbereitungen, dazu würden dann die Ausbildung in Terror-Camps, das Sammeln von Geld für Anschläge oder Besitz und Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen zählen.

Todessschuss: Schäuble brachte die gezielte Tötung von Terroristen in Extremfällen ins Gespräch. Wenn man wüsste, in welcher Höhle Al-Qaida-Führer Osama bin Laden säße, „könnte man eine ferngesteuerte Rakete abfeuern, um ihn zu töten“, meint der Innenminister. Dafür müsse man die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen.

Verschwörung: Nach dem Vorbild der USA will Schäuble dies als neuen Straftatbestand einführen. Dann könnten auch „Gefährder“, die nicht abgeschoben werden können, interniert werden.

Handy- und Internetverbot: Als Präventionsmaßnahme für Verdächtige, die man nicht abschieben kann, denkt Schäuble

daran, die Nutzung des Internets und eines Mobiltelefons zu verbieten.

Online-Durchsuchung: Das Bundeskriminalamt (BKA) hat mit der Föderalismusreform die Zuständigkeit für die Terrorabwehr erhalten. Deshalb muss das BKA-Gesetz geändert werden. Schäuble will mit der Gesetzesänderung auch heimliche Online-Durchsuchungen von Computern verdächtiger Personen erlauben.

Bundeswehr im Inland: Die Union will seit langem beim Anti-Terror- Kampf auch im Inland die Bundeswehr einsetzen können. Debattiert wird noch eine Rechtsgrundlage für den Abschuss eines von Terroristen entführten, als

Waffe eingesetzten Flugzeugs. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2006 den entsprechenden Paragrafen 14 des rot-grünen Luftsicherheitsgesetzes kassiert, weil das nicht mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Leben vereinbar sei.

Daten von Fluggästen und Lkw: Zum Schutz vor Terroranschlägen will Schäuble wie die USA Daten von einreisenden Fluggästen sammeln. Noch nicht umgesetzt ist ein Vorschlag der Union, die Daten aus der Lkw-Maut zur Strafverfolgung zu nutzen. Dabei geht es um schwere Verbrechen wie Mord, Totschlag oder Terroranschläge. dpa

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