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Politik: Was der Richter 1997 sagte

Fast zwei Jahre nach Beginn der Verhandlungen gegen die drei Politbüro-Mitglieder Egon Krenz, Günther Kleiber und Günter Schabowski wurde am 25. August 1997 im Berliner Landgericht Moabit das Urteil gegen die Angeklagten verkündet.

Fast zwei Jahre nach Beginn der Verhandlungen gegen die drei Politbüro-Mitglieder Egon Krenz, Günther Kleiber und Günter Schabowski wurde am 25. August 1997 im Berliner Landgericht Moabit das Urteil gegen die Angeklagten verkündet.

Zu Beginn der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter Josef Hoch darauf hin, dass mit dem Urteil weder die Geschichte im Nachhinein verändert noch der Tod an der Grenze ungeschehen gemacht werden könne. Er betonte, dass alle Angeklagten höchste Parteiämter inne gehabt hätten. Im Folgenden ging er auf die Geschichte der DDR und des Kalten Krieges ein und hob besonders die Schlussakte von Helsinki sowie die Menschen- und Bürgerrechtskonvention hervor. Dies seien Abkommen gewesen, die von der DDR-Führung, kaum dass sie unterzeichnet waren, schon gebrochen worden seien. Ein Staat, der seine Bürger heimlich tötete, habe gewusst, dass er Unrecht tue, so Hoch. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass die Grenzsicherung vom Politbüro aus, das die Organisationsspitze des Staates gewesen sei, über Instanzen des Nationalen Verteidigungsrates und der Grenzkommandeure mitgestaltet und gebilligt wurde.

hr

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