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Politik: Was man davon hat, einer Partei Geld zu spenden

Wer als Privatperson Parteien beschenkt, dem danken nicht nur die Politiker, sondern auch der Gesetzgeber: Nach dem Einkommensteuergesetz kann bei Spenden bis zu 3000 Mark jährlich (bei Verheirateten 6000 Mark) die Hälfte vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Alternativ kann der Betrag auch als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Wer als Privatperson Parteien beschenkt, dem danken nicht nur die Politiker, sondern auch der Gesetzgeber: Nach dem Einkommensteuergesetz kann bei Spenden bis zu 3000 Mark jährlich (bei Verheirateten 6000 Mark) die Hälfte vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Alternativ kann der Betrag auch als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Das lohnt sich aber nur für diejenigen, die den Spitzensteuersatz zahlen. Jede gespendete Mark zählt für die Partei übrigens anderthalbfach: Seit der Neuregelung des Parteiengesetzes 1994 bezuschusst der Staat Spenden, indem er den Parteien die Hälfte des gespendeten Betrages dazugibt. Dieser Zuschuss gilt allerdings nur für Spenden bis zu 12 000 Mark.

Die gleichen Regeln gelten auch für Unternehmer, die in Personengesellschaften mit ihrem Privatvermögen haften. In der Regel sind das Firmen mit der Rechtsform Kommanditgesellschaft (KG) oder Offene Handelsgesellschaft (OHG). Anders sieht es bei Kapitalgesellschaften aus. Bis 1994 konnten auch sie Parteispenden von der Steuer absetzen. "Dagegen hatte aber das Bundesverfassungsgerecht Bedenken geäußert, so dass der Bundestag das Körperschaftssteuergesetz (KStG) änderte", erläutert Steuerexperte Jörg Schwenker vom Deutschen Industrie- und Handelstag. Seit der Änderung sind nur noch Spenden an die in Paragraph 9 KStG aufgezählten wissenschaftlichen und gemeinnützigen Organisationen steuerlich absetzbar. Trotzdem spenden immer noch viele große Unternehmen an die unterschiedlichen Parteien, wie die jährlichen Rechenschaftsberichte der Parteien zeigen. Diese Spenden müssen die Unternehmen jetzt allerdings als "nicht abzugsfähige Betriebsausgaben" verbuchen. Steuerliche Vorteile haben die Unternehmen davon nicht mehr.

Obwohl seit 1994 strengere Gesetze für die Parteienfinanzierung gelten, ist Verfassungsrechtler von Arnim unzufrieden mit den Regelungen. Von Arnim, Mitglied der Parteienfinanzierungskommission von 1993r, fordert eine grundlegende Reform des Parteiengesetzes.

Katharina Voss

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