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Politik: Was tun, wenn sie gar nicht kommt?

Bei den schon abgeschlossenen Zahnersatzzusatzversicherungen besteht kein Sonderkündigungsrecht. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rät deswegen, entweder die Versicherung – unter Einhaltung der Kündigungsfristen – zu künden oder zumindest eine Reduzierung des Versicherungsumfanges zu beantragen.

Bei den schon abgeschlossenen Zahnersatzzusatzversicherungen besteht kein Sonderkündigungsrecht. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rät deswegen, entweder die Versicherung – unter Einhaltung der Kündigungsfristen – zu künden oder zumindest eine Reduzierung des Versicherungsumfanges zu beantragen. Wird der Zahnersatz nicht aus der gesetzlichen Versicherung ausgegliedert, kann dieser Versicherungsschutz mit dem der privaten Anbieter verrechnet werden. Es muss dann nur noch die Differenz zwischen der gesetzlichen und privaten Versicherung abgesichert werden. Ähnliche Fälle in der Vergangenheit lassen auf ein Entgegenkommen der Versicherer schließen. tbl

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