zum Hauptinhalt

Politik: Was unterwegs passiert

Arbeitgeber wollen für Wegeunfälle nicht mehr zahlen – die Regierung lehnt ab

Berlin - Die Arbeitgeber hatten sich dicke Kostenersparnis erhofft. 1,4 Milliarden Euro verschlingen pro Jahr die Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause. Bislang stehen dafür die Firmen gerade, und daran soll nach dem Willen von Arbeitsministerium und Koalitionsfraktionen auch die geplante Reform der gesetzlichen Unfallversicherung nichts ändern. Einzige Ausnahme nach dem aktuellen Arbeitsentwurf des Ministeriums: Wenn Arbeitnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich, etwa in volltrunkenem Zustand, einen Wegeunfall verursachen, sollen sie von der Berufsgenossenschaft künftig kein Geld mehr bekommen.

Die Arbeitgeberverbände hätten die Wegeunfälle gerne ganz heraus aus der allein von ihnen finanzierten Unfallversicherung. Doch darüber lassen weder Union noch SPD mit sich reden. Auch dem Arbeitsministerium geht es bei der versprochenen Reform erklärtermaßen nicht um Leistungskürzung. Man wolle mit der Reform zweierlei, betont ein Sprecher: die Effizienz des Versicherungsschutzes steigern und dessen Zielgenauigkeit verbessern. Ersteres mit einer Organisationsreform, die für 2008 geplant sei, Letzteres mit Leistungsveränderungen, die im Jahr 2009 kommen sollen.

Am Gesamtvolumen der Leistungen soll sich dem Entwurf zufolge nichts ändern. Allerdings könnte ein Reformeffekt sein, dass Geschädigte, die nach Unfall oder Krankheit noch arbeiten können, etwas weniger Geld bekommen. Die schweren Fälle hingegen würden besser gestellt. Angesichts des demografischen Wandels und der Rente mit 67 müsse man, so heißt es, die Arbeitsanreize erhöhen.

Das äußert sich etwa darin, dass Rehabilitation Vorrang vor Entschädigung bekommen soll. Und dass Leistungen nicht mehr pauschal, sondern nur noch exakt am jeweiligen Erwerbsschaden bemessen fließen sollen. Geplant ist auch, Erwerbsminderungsrenten nicht mehr lebenslang, sondern nur noch bis zum Rentenalter zu zahlen. Das sei in Ordnung, sofern für den erlittenen Erwerbsschaden entsprechende Beiträge gezahlt würden, sagt Gerald Weiß (CDU), der Vorsitzende des Arbeits- und Sozialausschusses. „Der Arbeitnehmer muss eine Rente erhalten, als hätte er keinen Schaden gehabt.“ Änderungen im sensiblen Leistungsrecht, so betont Klaus Brandner (SPD), dürfe es nur im Konsens aller Beteiligten geben.

Zoff gibt es bislang vor allem wegen der Organisationsreform. Das Ministerium möchte Berufsgenossenschaften und Unfallkassen einen öffentlich-rechtlichen Dachverband überstülpen, die Fachpolitiker pochen auf Selbstverwaltung und Staatsferne. Das sei ein grundsätzlicher Dissens, sagt Weiß. Für die enttäuschten Arbeitgeber indessen hat er Trost parat: Straffung und bessere Zielgenauigkeit der Unfallversicherung werde sich, so verspricht er, auch auf Kosten und Beitragshöhe auswirken.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false