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BND-Außenstelle Bad Aibling

© Angelika Warmuth/dpa

Update

Wegen fehlender NSA-Selektorenlisten: Geheimdienstkontrolle verweigert dem BND zwei Überwachungsmaßnahmen

Seit Wochen gibt es heftiges Gerangel um die US-Spionagelisten. Nun stoppte die für die Geheimdienstkontrolle zuständige Kommission dem Bundesnachrichtendienst erstmals zwei Überwachungsaktionen.

Von Matthias Meisner

Die geheim tagende G-10-Kommission zur Kontrolle der Geheimdienste will nicht länger hinnehmen, dass die Bundesregierung den Einblick in die Listen mit möglicherweise illegalen Suchbegriffen des amerikanischen Geheimdienstes NSA verweigert. Nach Informationen des Internetportals „tageschau.de“ stoppte die Kommission auf einer Sondersitzung zwei vom Bundesnachrichtendienst beantragte Überwachungsmaßnahmen – und setzte damit eine bereits vor zwei Wochen angedrohte Maßnahme in die Tat um. Die Richtigkeit des Berichts wurde dem Tagesspiegel aus Teilnehmerkreisen bestätigt.

Die beiden Überwachungsmaßnahmen, die nun offenbar verweigert worden sind, sollen schon vor zwei Wochen vom Kontrollgremium nur befristet genehmigt worden sein. Eine der Maßnahmen soll sich auf illegalen Waffenexport beziehen.

Zuvor hatten mehrere Medien berichtet, die Mitglieder der G-10-Kommission hätten in der vorvergangenen Woche der Bundesregierung ein Ultimatum gestellt. Vertretern der Bundesregierung wurde von der G-10-Kommission auch angedeutet, dass eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht möglich ist, falls sie sich weiter weigern wollte die Selektorenlisten des amerikanischen Geheimdienstes NSA herauszugeben. Die Verärgerung über dieses Verhalten wächst innerhalb des Kontrollegremiums.

Die G-10-Kommission ist ein kleines Gremium mit nur vier Mitgliedern plus vier Stellvertretern. Es besteht zum Teil aus Parlamentariern, zum Teil aus früheren Abgeordneten und Juristen, die Überwachungsmaßnahmen der Geheimdienste bewilligen müssen – sofern Deutsche betroffen sind. Diese sind besonders vor Ausspähung geschützt. Geregelt ist dies im Artikel 10 des Grundgesetzes – daher stammt auch der Begriff G-10-Kommission.

Hintergrund für die harte Gangart des Gremiums ist die Forderung, die Liste mit unzulässigen Spähzielen des US-Geheimdienstes NSA einzusehen. Der Bundesnachrichtendienst soll der NSA über Jahre geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen. Die NSA lieferte dem Bundesnachrichtendienst demnach für die Überwachung des Datenverkehrs in seiner Abhörstation in Bad Aibling in Oberbayern viele tausend Suchmerkmale (sogenannte Selektoren) wie Telefonnummern oder IP-Adressen von Computern, die angeblich gegen deutsche und europäische Interessen verstoßen.

Seit Wochen fordern die Gremien des Bundestages Einsicht in die US-Selektorenlisten

Neben der G-10-Kommission fordern auch der NSA-Untersuchungsausschuss und das Geheimdienst-Kontrollgremium des Bundestages seit Wochen Einsicht in die US-Selektorenlisten – bislang erfolglos. Linksfraktionschef Gregor Gysi hatte zuletzt im Tagesspiegel-Interview gesagt: „Es muss ein Weg gefunden werden, das Parlament direkt über die Selektorenliste zu unterrichten. Es ist die oberste Instanz.“ Die Bundesregierung aber hält die Unterlagen unter Verschluss und wartet weiterhin auf eine Erlaubnis der Amerikaner, die Listen den Parlamentsgremien zugänglich zu machen. (mit dpa)

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