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Wehrpflicht: Rekruten-Einberufung juristisch fragwürdig

In seltener Einmütigkeit halten der Bundeswehrverband und die Zentralstelle für die Rechte der Kriegsdienstverweigerer die Einberufung zum Januar für ein fragwürdiges Vorgehen.

Von Michael Schmidt

Berlin - Die Wehrpflicht wird ausgesetzt. Zum 1. Juli 2011. Weil sich die Bedrohungslage der Bundesrepublik dramatisch geändert hat. Am Montag hieß es für rund 12 000 Wehrpflichtige aber trotzdem nochmal: Antreten! In seltener Einmütigkeit halten der Bundeswehrverband und die Zentralstelle für die Rechte der Kriegsdienstverweigerer das für ein fragwürdiges Vorgehen. Da die sicherheitspolitische Situation Deutschlands sich ja nicht erst zum 1. Juli 2011 ändere, sei es „schon schwierig, zum Januar 2011 noch jemanden einzuberufen“, sagt der Chef des Bundeswehrverbands, Ulrich Kirsch. Die Einberufungen stünden „auf sehr, sehr wackeligen Beinen“, befindet auch der Leiter der Zentralstelle, Peter Tobiassen.

„Die Notwendigkeit der Wehrpflicht ist nicht mehr gegeben – das haben die Parteitage der Unionsparteien festgestellt, das hat der Generalinspekteur der Bundeswehr festgestellt, das hat zuletzt auch das Kabinett der Bundesregierung festgestellt“, sagt Tobiassen und ruft die Mahnung des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog aus dem Jahr 1995 in Erinnerung: „Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet“, hatte Herzog, bis 1994 Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, gesagt. „Sie ist also kein allgemeingültiges ewiges Prinzip, sondern sie ist auch abhängig von der konkreten Sicherheitslage. Ihre Beibehaltung, Aussetzung oder Abschaffung und ebenso die Dauer des Grundwehrdienstes müssen sicherheitspolitisch begründet werden können.“ Da das, was politisch von niemandem ernsthaft bestritten wird, nicht mehr der Fall ist, zeigt sich Tobiassen überzeugt: Wer sich von den jungen Rekruten darauf beruft und um seine Entlassung nachsucht, dürfte ohne Weiteres entlassen werden. Es sei schlicht „nicht vorstellbar, dass irgendein Gericht in irgendeinem konkreten Einzelfall zu einer anderen Auffassung“ komme und den Eingriff in die Grundrechte noch für begründbar halte.

Im Übrigen wäre Deutschlands Verteidigungsfähigkeit selbst dann nicht gefährdet, wenn, was nicht passieren werde, alle Wehrpflichtigen mit dieser Begründung um ihre Entlassung bäten, sagt Tobiassen. Dann läge der Streitkräfteumfang bei 190 000 Berufs- und Zeitsoldaten, mithin immer noch um mindestens 5000 über der angepeilten Obergrenze von 185 000 Soldaten, wie sie die Reformpläne des Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) vorsehen. Michael Schmidt

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