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Politik: Weihnachten macht den Unterschied

Der Bundesrat einigt sich auf eine neue Beamtenbesoldung. Nur das Grundgehalt ist in allen Ländern gleich

Seit November hatten die Länder nach einer Lösung gesucht, seit der Berliner Vorstoß nach einer generellen Öffnungsklausel für die Länder bei der Beamtenbesoldung erstmals vorgestellt wurde. Dass es am Freitag im Bundesrat zu einer deutlichen Mehrheit für den nach schwierigen Verhandlungen gefundenen Kompromiss kam – fünfzehn Länder stimmten für den Gesetzentwurf, nur Rheinland-Pfalz war dagegen –, war selbst Minuten vor der Abstimmung noch nicht klar. Mecklenburg-Vorpommern hatte am Freitagmorgen plötzlich wieder Zweifel an dem in der Nacht zuvor zwischen Unions- und SPD-Ländern vereinbarten Konsens, Schleswig-Holstein war ohnehin gegen Öffnungsklauseln, auf Unionsseite war überraschend Niedersachsen zeitweilig nicht mehr im Boot. Emsig eilten Minister und Beamte hin und her, die im Bundestag weilenden Regierungschefs mussten kontaktiert werden.

Der „Entscheidungsdruck der laufenden Sitzung“, wie ein Teilnehmer sagte, und die Angst vor einer Blamage brachte die Länder dann doch zusammen. „Lasst uns wenigstens bundeseinheitlich beschließen, dass wir nicht mehr bundeseinheitlich handeln wollen“, beschwor ein SPD-Finanzminister einige seiner Kollegen auf dem Gang. So kam es: Die Länder sollen zum Teil selbst bestimmen können, wie sie ihre Beamten bezahlen. Ohne die klare Mehrheit in der Länderkammer aber hätten die Gegner dieser Lösung im Bundestag – der noch zustimmen muss – und bei den Verbänden Aufwind bekommen. Bayerns Bundesratsminister Reinhold Bocklet (CSU) sprach von einem „großen Schritt in Richtung Reföderalisierung.“

Nach dem Gesetzentwurf können die Länder beim Weihnachtsgeld (Sonderzuwendung) weniger oder mehr zahlen als die bundesweit geltende Bemessungsgröße (siehe Kasten). Nach oben dürfen sie allerdings nur bis 100 Prozent des Grundgehalts gehen; Bayern, das gerne über dem Bundestarif zahlen würde, hatte diese „Deckelung“ lange Zeit abgelehnt. Allerdings kann das Weihnachtsgeld von einem Land auch ganz abgeschafft werden. Auch das Urlaubsgeld kann den Beamten nach dem Gesetzentwurf genommen werden, ein Abweichen nach oben ist hier nicht erlaubt.

Diese Maßnahmen, vor allem von den ärmeren Ländern getragen, missfielen einigen Regierungen aber, die sich keinen Ärger mit ihrer Beamtenschaft machen wollen. Unter anderem der in Baden-Württemberg. Um eine möglichst breite Mehrheit zu erreichen, wurde daher auch die vom Beamtenbund in die Diskussion gebrachte und in Stuttgart bevorzugte Regelung in den Entwurf aufgenommen. Demnach kann das Weihnachtsgeld auf die zwölf monatlichen Grundgehälter verteilt werden. Eine Lösung, die der thüringische Bundesratsminister Jürgen Gnauck (CDU) mit einem Augenzwinkern als „geniales Modell für die Beamten“ bezeichnet. Der Grund: Das Weihnachtsgeld, so steht es im Entwurf, kann jetzt auch „ruhegehaltsfähig“ sein, also Teil der Pensionsberechnung, und zudem Teil der jährlichen Tariferhöhung. Zumindest Baden-Württemberg will diese Möglichkeit nutzen. Bayern könnte in einigen Jahren das Weihnachtsgeld erhöhen. Doch derzeit wird in allen Ländern überlegt, wie weit man die neue Regelung zu Kürzungen noch in diesem Jahr anwenden kann.

Nach der Abstimmung standen Bocklet und Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) fast einträchtig beisammen, der Bayer lobte den Preußen, dessen (wenn nun auch erfolgloser) Vorstoß vom November die Flexibilisierung der Besoldung anstieß. Und der Berliner war froh, dass er doch noch die Chance bekam, seinen Haushalt mit einer eigenen Landeslösung bei den Personalkosten sanieren zu können.

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