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Weimarer Republik: Lammert erinnert an Ermächtigungsgesetz

Vor 75 Jahren wurde die Weimarer Demokratie in Deutschland durch das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten abgeschafft - dem Bundestag war das heute eine Gedenkstunde wert.

Bundestagspräsident Norbert Lammert hat in einer Gedenkstunde des Bundestags an die Entmachtung des Parlaments in den ersten Monaten nach der Machtergreifung Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 erinnert. "Das Ende der Weimarer Demokratie war weder zufällig noch zwangsläufig", sagte Lammert. "Dies ist bei allen offenen Fragen über die tieferen Ursachen des Siegeszuges der Nationalsozialisten ein fundiertes historisches Urteil." Er fügte hinzu, die Republik sei keineswegs nur an ihren vielen Gegnern zu Grunde gegangen, sondern auch durch das Versagen ihrer demokratischen Stützen.

An der Veranstaltung zur Erinnerung an die "Zerstörung der Demokratie in Deutschland vor 75 Jahren" durch das so genannte Ermächtigungsgesetz nahmen auch Bundespräsident Horst Köhler und Bundeskanzlerin Angela Merkel teil. Das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" ermächtigte die Regierung, Gesetze ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten zu erlassen.

Lammert sagte: "Dass Berlin nicht Weimar ist, so wie Bonn nie Weimar wurde, manifestiert sich nicht zuletzt in dem großen Konsens, mit dem wir heute im deutschen Parlament - und nicht nur hier - auf das Jahr 1933 und seine Lektionen zurückblicken." Aus der Doppelerfahrung des Scheiterns von Weimar und der nationalsozialistischen Diktatur habe sich der den westlichen Werten verpflichtete Geist des Grundgesetzes begründet: Der Schutz der individuellen Freiheitsrechte, die Mitwirkung des Bürgers in einer pluralistisch und repräsentativ verfassten parlamentarischen Demokratie und die Verhinderung einer verselbstständigten Staatsgewalt. (jvo/ddp)

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