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Politik: Weiter überprüfen

Der von Thüringen initiierte Gesetzentwurf, dem der Bundesrat zustimmte, sieht vor, Überprüfungen auf frühere Stasimitarbeit im bisherigen Umfang auch künftig zu ermöglichen und nicht zu befristen . Zu diesem Zweck sollen nur jeweils ein Absatz aus den Paragrafen 20 und 21 des Stasiunterlagengesetzes gestrichen werden, die eine 15-jährige Befristung der Überprüfungspraxis beinhalten – die am 29.

Der von Thüringen initiierte Gesetzentwurf, dem der Bundesrat zustimmte, sieht vor, Überprüfungen auf frühere Stasimitarbeit im bisherigen Umfang auch künftig zu ermöglichen und nicht zu befristen . Zu diesem Zweck sollen nur jeweils ein Absatz aus den Paragrafen 20 und 21 des Stasiunterlagengesetzes gestrichen werden, die eine 15-jährige Befristung der Überprüfungspraxis beinhalten – die am 29. Dezember 2006 ausläuft. Zugleich sollen

Anträge von SED-Opfern nach dem Rehabilitierungsgesetz noch bis Ende des Jahres 2010 gestellt werden können. Nach jetziger Gesetzeslage reicht diese Antragsfrist nur bis Ende 2007. sc

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