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Politik: Weiter weg von Berlin

Länder einigen sich über Grundlinien für Föderalismusreform

Berlin. Die Föderalismusreform nimmt Formen an. Die Chefs der Staatskanzleien der Länder haben sich am Donnerstag auf einige Punkte verständigt, welche die Zuständigkeiten bei der Gesetzgebung wieder vereinfachen würden. Die Gespräche mit dem Bund könnten nach Angaben aus Länderkreisen Ende März beginnen.

Demnach wollen die Länder zum einen die Rahmengesetzgebung des Bundes aufheben, zum anderen eine Öffnungsklausel („Zugriffsrecht“) in Bundesgesetze einfügen, die den Ländern eigene Modifikationen ermöglichen. Dieses „Zugriffsrecht“ der Länder soll bei der so genannten konkurrierenden Gesetzgebung wirksam werden. Nach dem Grundgesetz haben die Länder auf vielen Gebieten die Gesetzgebungsbefugnis, solange der Bund sie nicht an sich zieht. Das aber ist auf vielen Gebieten in den vergangenen Jahrzehnten geschehen. Diese Entwicklung hin zu mehr Zentralismus soll nach dem Willen der Länder nun wieder umgekehrt werden. Nach den Länderwünschen soll die Öffnungsklausel unter anderem bei der Forschungsförderung, der Umweltgesetzgebung, beim Besoldungsrecht oder der öffentlichen Fürsorge gelten.

Noch weiter geht der Vorschlag der Länder bei der Rahmengesetzgebung. Diese soll ganz abgeschafft werden. Die Gesetzgebungszuständigkeit soll entweder ganz beim Bund oder ganz bei den Ländern liegen oder unter das „Zugriffsrecht“ fallen. Diese Öffnungsklausel soll nicht zuletzt beim Hochschulrecht gelten. Ganz alleine wollen die Länder künftig beim Presserecht bestimmen. Beim Verbraucherschutz lehnen die Länder offenbar die alleinige Zuständigkeit des Bundes ab.

Beim heiklen Thema der Mischfinanzierungen von Bund und Ländern, die nicht zuletzt Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) zurückfahren möchte, gab es keine Einigung. Zwar seien alle Länder grundsätzlich dafür, dieses Finanzierungsinstrument abzuschaffen, hieß es. Doch wollten nicht alle Länder dafür die Gesetze zum Finanzausgleich und zum Solidarpakt II auflösen. Damit würde sich bis 2019 nichts ändern. Ländervertreter gehen davon aus, dass nur durch finanzielles Entgegenkommen des Bundes eine frühere Reform möglich wäre. Offenbar wird daran gedacht, dass der Bund auf die Länder bei der Umsatzsteuerverteilung zukommt.

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