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Politik: Welche Parteispenden sind erlaubt?

Parteien dürfen ihre Kasse nicht nur mit Mitgliedsbeiträgen und aus der staatlichen Parteienfinanzierung füllen, sondern auch mit Spenden. Nach den Parteispenden-Affären der 80er Jahre sind allerdings dem ehedem blühenden Spenden-Unwesen straffe Zügel angelegt worden.

Parteien dürfen ihre Kasse nicht nur mit Mitgliedsbeiträgen und aus der staatlichen Parteienfinanzierung füllen, sondern auch mit Spenden. Nach den Parteispenden-Affären der 80er Jahre sind allerdings dem ehedem blühenden Spenden-Unwesen straffe Zügel angelegt worden.Eine Obergrenze für Parteispenden gibt es nicht. Doch müssen Spender, die einer Partei im Kalenderjahr insgesamt mehr als 20 000 Mark zuwenden, mit Namen, Anschrift und Summe im Rechenschaftsbericht auftauchen. Anonyme Spenden sind nur bis 1000 Mark erlaubt; die gleiche Bagatellgrenze gilt, wenn der Spender erkennbar nur Strohmann eines Dritten ist. Ungesetzliche Spenden müssen an das Bundestagspräsidium weitergeleitet werden, das sie karitativen Organisationen gibt. Ein kleines Schlupfloch bleibt: der Posten "sonstige Einnahmen", der nicht aufgeschlüsselt werden muss. Allerdings dürfen die "sonstigen" nicht mehr als fünf Prozent der Gesamteinnahmen ausmachen. Und es ist ausdrücklich illegal, Spenden als "sonstige" Einnahmen zu deklarieren.

bib.

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