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Politik: Weltrichter in der Warteschleife

Der Haager Strafgerichtshof kommt erstmals zusammen

Es ist ein langer Weg zum Weltgericht. Sieben Frauen und elf Männer treten an diesem Dienstag ihr Amt als erste Richter des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag an. Unter ihnen befindet sich der Deutsche Hans-Peter Kaul, der mit seinen Kollegen vor wenigen Wochen in einem mehrtägigen Prozess in New York von den 89 Vertragsstaaten gewählt worden ist.

Als erstes bestimmen die Richter dann, wer zunächst wieder nach Hause fährt und wer von Anfang an hauptamtlich in Den Haag beschäftigt ist. Denn solange noch keine Fälle verhandelt werden, will man sich nicht dem Vorwurf aussetzen, hochdotierte Richter würden „fürs Nichtstun“ bezahlt. Zudem werden der Gerichtspräsident und zwei Stellvertreter gewählt. Kenner räumen dem Kanadier Philippe Kirsch große Chancen ein. Kirsch leitete 1998 die UN-Staatenkonferenz, aus der das Statut von Rom hervorging, und saß seitdem der Vorbereitungskommission für den Gerichtshof vor.

Als am bedeutsamsten für die Zukunft des Gerichts wird allerdings der Posten des Chefanklägers gesehen – für den es noch keinen Kandidaten gibt. Carla del Ponte wurde bereits öfter genannt, die Chefanklägerin des Jugoslawien-Tribunals. Doch hier gilt die Regel: Wer früh ins Rennen geht, hat nicht unbedingt die besten Chancen. An den Ankläger werden hohe Forderungen gestellt: Er oder sie muss nicht nur Integrität und Autorität vorweisen, sondern auch politischem Druck standhalten können. Die Vertragsstaaten haben sich bisher mit der Nennung eines Kandidaten zurückgehalten. Die Wahl ist jetzt für Ende April geplant, spätestens im Sommer soll das Gericht erste Fälle verfolgen können.

Dessen Handlungsspielraum wird aber nicht unbegrenzt sein – auch wegen der negativen Haltung der US-Regierung. Zum einen verfolgt das Gericht nur Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die nach dem 1. Juli 2002 geschehen sind. Zudem müssen die Länder, in denen die Verbrechen begangen worden sind, Vertragsstaaten sein – oder der UN-Sicherheitsrat muss den Chefankläger mit der Verfolgung beauftragen. Das würde die Zustimmung der USA voraussetzen, die zu bezweifeln ist. Die Bush-Regierung hat beschlossen, nichts zu tun, was den Strafgerichtshof legitimiert. Im Gegenteil: Gerade hat sie mit dem 24. Land, Ruanda, ein Nicht-Auslieferungsabkommen für US-Bürger an das Gericht abgeschlossen.

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