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Politik: Wenig Einigkeit Die EU-Staaten tun sich in der Flüchtlingspolitik schwer

Der Ruf verhallte ungehört."Es ist Zeit, daß die Lasten geteilt werden", sagte EU-Kommissarin Anita Gradin, die in Brüssel für die Flüchtlingshilfe zuständig ist, schon vor zwei Jahren.

Der Ruf verhallte ungehört."Es ist Zeit, daß die Lasten geteilt werden", sagte EU-Kommissarin Anita Gradin, die in Brüssel für die Flüchtlingshilfe zuständig ist, schon vor zwei Jahren.Der Bosnien-Krieg, die "ethnischen Säuberungen" auf dem Balkan, die ersten Wellen von Flüchtlingen, die an die Türen der EU-Staaten klopften, hatten die Westeuropäer damals zwar aus ihrer Ruhe aufgestört.Dennoch blieben alle Mahnungen der schwedischen EU-Kommissarin ohne Folgen, sich rechtzeitig auf neue Flüchtlingsströme einzustellen.

In Bonn wurde Gradins Ruf nach einer gerechteren Lastenteilung lebhaft begrüßt - schließlich hatte Deutschland die mit Abstand größte Zahl von Balkan-Flüchtlingen aufgenommen.Aber in den anderen Hauptstädten fand die Brüsseler Forderung kein Echo.Die europäischen Regierungen sind auf die Hunderttausende von Vertriebenen, die jetzt in den Flüchtlingslagern in Mazedonien und Albanien leben, nicht vorbereitet.Eine gemeinsame Flüchtlings- und Asylpolitik gibt es aber allenfalls in Ansätzen - und eine gemeinsam vereinbarte Lastenteilung bei der Aufnahme der Kosovo-Vertriebenen gar nicht.

Der Vorschlag der EU-Kommission zu einem gemeinsamen europäischen Bleiberecht, das Kriegsflüchtlingen in der EU "vorübergehenden Schutz" gewähren sollte, ist nach wie vor im EU-Ministerrat blockiert.Das Europaparlament hatte sich zwar mit einer klaren Mehrheit hinter die EU-Kommission gestellt.Auch die Bundesregierung signalisierte prinzipielle Zustimmung.Andere Regierungen jedoch, vor allem die britische, lehnten ein gemeinsames Bleiberecht ab, das den Flüchtlingen Mindestrechte zubilligt.

Bisher haben in der EU Flüchtlinge von Land zu Land ganz unterschiedliche Rechte.Tatsächlich geht der Brüsseler Vorschlag über das deutsche Bleiberecht hinaus.So sollte den Kriegsflüchtlingen nach Ansicht der EU-Kommission künftig nicht nur das Recht zum Beispiel auf Ernährung, Wohnung und medizinische Versorgung zugebilligt werden, sondern auch auf Arbeit, Familienzusammenführung und Schulbildung.

Seit Jahren warnt das Europäische Parlament die Regierungen davor, die Augen vor den Flüchtlingsbewegungen zu verschließen, die zu einer Art neuer Völkerwanderung zu werden drohen.Längst ist die reiche Wohlstandsinsel EU nicht nur mit den Wellen der Massenfluchten aus dem Balkan konfrontiert, sondern auch mit dem weltweiten Strom der Armuts- und Umweltflüchtlinge aus der Dritten Welt.Bisher jedoch konnten sich die 15 EU-Staaten lediglich auf eine Art technische Arbeitsteilung einigen - wer macht was? -, nicht aber auf die Inhalte und ethischen Prinzipien einer gemeinsamen Asylpolitik.

Im Dubliner Abkommen von 1990 zum Beispiel legten die Regierungen die jeweiligen Zuständigkeiten fest: Der EU-Mitgliedstaat, in den der Flüchtling zuerst den Fuß setzt, entscheidet über den Asylantrag.Das Urteil müssen dann die übrigen EU-Staaten anerkennen.Wie der jeweils zuständige EU-Staat entscheidet, aufgrund welcher Kriterien und mit welchen Verfahren, bleibt ihm selbst überlassen.Das Asyl- und Einwanderungsrecht ist jedoch von Land zu Land sehr unterschiedlich.

Der Amsterdamer Vertrag, der seit Anfang Mai in Kraft ist, wird endlich, so kann man hoffen, Bewegung in die europäische Asyl- und Einwanderungspolitik bringen.In den nächsten fünf Jahren, so schreibt er nämlich vor, müssen sich die Regierungen auch über die Inhalte einer gemeinsamen Politik verständigen - über die Kriterien, Verfahren und Mindestnormen einer gemeinsamen Asyl-, Visa- und Einwanderungspolitik etwa.

Das muß zunächst im Ministerrat noch fünf Jahre lang einstimmig geschehen.Danach aber, so legt der Amsterdamer Vertrag fest, kann der EU-Ministerrat hier mit qualifizierter Mehrheit entscheiden.Das Europäische Parlament, das bisher lediglich gehört werden mußte und dessen Einfluß sich alleine aus seiner politischen Autorität herleitete, wird dann im sogenannten Mitentscheidungsverfahren auch hier zum gleichberechtigten Partner bei der Gesetzgebung der Europäischen Union.

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