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Politik: Weniger Berlin?

Relativ klar ist, dass die Rahmengesetzgebung des Bundes endet. Auf bestimmten Gebieten – etwa Hochschulrecht oder Naturschutz – kann der Bund allgemeine Regeln aufstellen.

Relativ klar ist, dass die Rahmengesetzgebung des Bundes endet. Auf bestimmten Gebieten – etwa Hochschulrecht oder Naturschutz – kann der Bund allgemeine Regeln aufstellen. Die Detailgesetzgebung ist Sache der Länder. Doch wurden die Rahmen immer detaillierter. Unklar ist noch, wie die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern geteilt werden. Zumindest reduziert werden wohl auch zwei andere Instrumente der Politikverflechtung: die Mischfinanzierungen und die Gemeinschaftsaufgaben bei der Wirtschafts und Hochschulförderung.afk

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