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Politik: Wer besser verdient, zahlt mehr

Berlin - Von wegen Beitragssenkung. Zwar wird über die Senkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung diskutiert.

Berlin - Von wegen Beitragssenkung. Zwar wird über die Senkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung diskutiert. Doch Arbeitnehmer, die im kommenden Jahr mehr als 42 750 Euro brutto im Jahr verdienen, müssen dann für ihre Kranken- und Pflegeversicherung nochmals drauflegen. Der Grund: Die Beitragsbemessungsgrenze wird, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat, nach zwei Jahren erstmals wieder erhöht. Sie steigt zum Jahreswechsel um 450 auf 43 200 Euro (3600 Euro im Monat).

Die Bemessungsgrenze besagt, bis zu welchem Gehalt ein freiwillig gesetzlich Versicherter den Beitragssatz seiner Krankenkasse zahlen muss. Ihre jeweilige Höhe hängt von der Lohnentwicklung des Vorjahres ab – und wird per Rechtsverordnung festgelegt. Dasselbe gilt für die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, die reglementiert, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer zu privaten Krankenversicherern abwandern dürfen. Sie steigt ebenfalls, und zwar wieder wie in den Vorjahren um ein Prozent auf nun 48 150 Euro (4012,50 Euro monatlich). Bis 2003 waren beide Grenzen noch identisch, danach wurde die Versicherungspflichtgrenze höher angesetzt – mit dem politischen Ziel, den Kreis der gesetzlich Versicherten zu vergrößern. Hinzu kommt seit der jüngsten Gesundheitsreform: Um zu den Privaten wechseln zu dürfen, müssen Arbeitnehmer die jährliche Pflichtgrenze gleich dreimal hintereinander überschritten haben.

Auch bei der Rentenversicherung steigt die Grenze für die Beitragsbemessung, allerdings nur in Westdeutschland. Im Osten sinkt sie um 600 auf 54 000 Euro (4500 Euro im Monat), nachdem man sie 2007 noch um stolze 1800 Euro erhöht hatte. In den alten Ländern steigt die Bemessungsgrenze um 600 auf 63 600 Euro (5300 Euro monatlich), 2007 war sie stabil geblieben.

Für die Familienmitversicherung steigt die Einkommensgrenze ebenfalls – auf 355 Euro monatlich. Nur wenn sie nicht mehr verdienen, können Verheiratete oder Jugendliche über Ehepartner beziehungsweise Eltern beitragsfrei mitversichert sein. Stabil bleibt die Geringfügigkeitsgrenze: Arbeitnehmer, die nicht mehr als 400 Euro monatlich verdienen, bleiben weiterhin von der Sozialversicherung befreit. Rainer Woratschka

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