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CSU-Chef Horst Seehofer brachte das Thema auf.

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Update

Wer betrügt, fliegt nicht: Begrenzung der Armutszuwanderung: CSU bekommt Probleme

Die CSU will EU-Ausländer vom deutschen Sozialsystem fernhalten. Eine Staatssekretärsrunde muss aber feststellen: Das ist kompliziert. Und Innenminister de Maizière warnt davor, die Lage zu dramatisieren.

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Selten hat ein kurzer Satz der CSU zum Jahresanfang so viel Aufmerksamkeit beschert: „Wer betrügt, der fliegt“, heißt es kategorisch in einem Beschluss der CSU-Landesgruppenklausur in Kreuth zur "Armutszuwanderung" aus EU-Staaten. Drei Monate später liegt dazu der erste Bericht einer Staatssekretärsrunde der Bundesregierung vor. Das Papier wurde am Mittwoch im Kabinett beraten. Es zeigt dreierlei: Es gibt ein Problem, doch es konzentriert sich auf wenige Städte – und mit dem „fliegen“ lassen wird es ziemlich schwierig.

Bei der Vorstellung des 133 Seiten starken Zwischenberichts warnte Innenminister Thomas de Maizière am Mittwoch zunächst davor, die Lage zu dramatisieren. Die Zahl der Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien und die sozialen Probleme, die zum Teil mit der Zuwanderung verbunden seien, "sind bundesweit überschaubar und beherrschbar", sagte der CDU-Politiker. Es gebe aber "regional Besorgnis erregende" Entwicklungen. "Die Probleme konzentrieren sich auf bestimmte Städte, die ohnehin schon soziale Brennpunkte aufweisen", sagte der Innenminister. Deswegen sei es aber auch richtig, jetzt gegenzusteuern, damit daraus kein Problem für "Deutschland als Ganzes" werde.

Innenminister hofft auf "Versachlichung der Debatte"

Den harschen CSU-Ton vom Jahresanfang will de Maizière sich dabei nicht zu eigen machen. "Die CSU hat einen Anstoß gegeben, auf ihre Weise", sagt der CDU-Mann. Im übrigen habe das gesamte Kabinett - inklusive der CSU-Minister - den jetzt vorliegenden Bericht mitgetragen. Diese trage "sicher auch zu einer Versachlichung" der Debatte bei, hofft der Innenminister. Für ihn geht es ohnehin nicht nur darum, Missbrauch auf Seiten der Zuwanderer einzudämmen. In einigen Städten gebe es "so etwas wie einen Arbeitsstrich", bei dem Arbeitgeber vorbei führen, um billige Arbeitskräfte anzuheuern. "Da spricht viel dafür, dass es um Schwarzarbeit und ausbeuterische Arbeitsverhältnisse geht", sagte der CDU-Mann. Es gebe auch viele Deutsche, "die aus dieser Notlage ein Geschäft machen".

Die meisten Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien haben Arbeit

Die Spitzenbeamten aus fast allen Bundesministerien kommen in dem Zwischenbericht zu dem Schluss, dass die weitaus meisten Zuwanderer aus der EU in Deutschland Arbeit haben und damit „zum Wohlstand in unserem Land“ beitragen. Das gilt auch für Menschen aus den als „EU-2-Staaten“ bezeichneten Staaten Rumänien und Bulgarien. Von massenhafter Zuwanderung in soziale Sicherungssysteme unter dem Vorwand der Arbeitssuche kann keine Rede sein. So kämen in Deutschland zuletzt gerade mal 0,7 Prozent der Hartz-IV-Empfänger aus Rumänien und Bulgarien, wie Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in ihrer gemeinsamen Pressekonferenz mit de Maizière betont. Umgerechnet waren das lediglich 40 000 Personen. Und nur 33 000 Familien aus diesen Ländern bezogen Kindergeld. "In absoluten Zahlen ist das nicht besonders hoch", kommentiert de Maizière.

Einige Kommunen wie Duisburg oder Offenburg haben Probleme

Einige Großstadtkommunen freilich haben wachsende Probleme, weil sich dort EU-Zuwanderer konzentrieren – in Berlin und Frankfurt am Main, Nürnberg, München, Duisburg und Köln. Der Bericht schlägt hier gezielte Hilfen etwa bei der Bereitstellung von Wohnungen vor. In den nächsten sieben Jahren sollen rund 200 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um den betroffenen Kommunen zu helfen, wie Arbeitsministerin Nahles bekannt gibt.

Seit Januar gilt die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänen und Bulgaren.
Seit Januar gilt die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänen und Bulgaren.

© pa/dpa

Mit dem Geld sollen etwa im Rahmen des Programms "Soziale Stadt" heruntergekommene Häuser saniert werden, in denen Zuwanderer wohnen. Es soll aber auch dafür gesorgt werden, dass es in den Kommunen Ansprechpartner gibt, die die Muttersprache der Zuwanderer sprechen und diesen bei der Integration helfen können. Der Eigenanteil, den die Kommunen für diese Programme aufbringen müssten, liege bei nur fünf Prozent, erläuterte Nahles. Es gehe hier um eine "sehr intensive Hilfestellung" für die Kommunen.

Bundesregierung will Zuwanderern aus anderen EU-Staaten weniger Zeit für Arbeitssuche geben

Als schwierig umzusetzen erweist sich hingegen der plakative Ruf der CSU nach Abwehr von "Armutsmigration". Denn das Recht auf Freizügigkeit gerade auch für Arbeitnehmer wird im vereinten Europa weit ausgelegt. Selbst wer des Missbrauchs überführt ist, darf nach der Ausweisung gleich wiederkommen. Nationale Wiedereinreisesperren bei „Rechtsmissbrauch“ und „Betrug“ seien prinzipiell denkbar, heißt es in dem Bericht, allerdings nur zeitlich begrenzt.

Ähnlich ernüchternd ist der Befund zur Eingrenzung der Arbeitssuche: Die EU-Richtlinie setzt gar keine Frist, der Europäische Gerichtshof nennt ein halbes Jahr als Mindestzeit, die Suchenden gegeben werden muss. Wie viel Zeit Zuwanderern aus anderen EU-Staaten künftig zur Arbeitssuche gegeben wird, will die Bundesregierung noch in den nächsten Wochen debattieren. Gedacht werde an eine Befristung auf drei oder sechs Monate, wie Nahles und de Maizière mitteilten. Im Juni soll der Abschlussbericht des Staatssekretärsrunde vorliegen.

Strengere Nachweispflichten fürs Kindergeld

Eine klare Absage erteilt der Bericht Forderungen, EU-Zuwanderern anfangs alle Sozialleistungen zu sperren. Praktisch bedeutsam ist das fast nur beim Kindergeld. Um hier Missbrauch einzudämmen, schlägt der Bericht strengere Nachweispflichten dafür vor, dass Kinder wirklich existieren und ihre Eltern nicht doppelt Leistungen beziehen. Doch im Grundsatz ist das Urteil der Experten eindeutig: Kindergeld steht als Familienleistung quasi unter dem Schutz des Grundgesetzes; es für bestimmte Personengruppen einzuschränken oder von Bedingungen wie etwa dem Schulbesuch abhängig zu machen, wäre weder praktikabel noch verfassungsfest.

Europarechtlich ist die Lage ebenfalls klar. Wer als EU-Bürger in Deutschland lebt und Kinder hat, der hat Anspruch auf deutsches Kindergeld, auch wenn die Kinder in seiner alten Heimat leben. Viele sind das übrigens nicht. Der Löwenanteil der Zahlungen an solche Auslandskinder fließt außerdem, wenig überraschend, in unsere unmittelbaren Nachbarländer – Polen, Tschechien, Niederlande.

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