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Politik: Wer haftet künftig für Wegeunfälle?

Berlin - Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die Pläne des Arbeitsministeriums zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung kritisiert. Der vorgelegte Arbeitsentwurf sei „ein erster Schritt in die richtige Richtung“, reiche aber „bei weitem noch nicht aus“, sagte ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer dem Tagesspiegel.

Berlin - Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die Pläne des Arbeitsministeriums zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung kritisiert. Der vorgelegte Arbeitsentwurf sei „ein erster Schritt in die richtige Richtung“, reiche aber „bei weitem noch nicht aus“, sagte ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer dem Tagesspiegel. So sei nach wie vor keine Ausgliederung der Wegeunfälle vorgesehen, auf die die Betriebe keinen Einfluss hätten.

Die Haftung für Unfälle auf den Wegen zur und von der Arbeit koste die Betriebe rund 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Sollte die Herausnahme aus dem Leistungskatalog kurzfristig nicht durchsetzbar sein, müsse man die Haftung zumindest auf die Erstattung des materiellen Schadens begrenzen. Die zusätzlich praktizierte Zahlung einer Art Schmerzensgeld sei schließlich auch im Zivilrecht nur im Falle eines Verschuldens möglich.

Kritik übte Schleyer zudem an der Absicht, auch illegale Beschäftigung unter Versicherungsschutz zu belassen. „Den ordnungsgemäß Beiträge zahlenden Unternehmen wird damit weiterhin zugemutet, ihre illegale Konkurrenz zu subventionieren“, sagte er. Zu begrüßen seien aber die Abschaffung des grundsätzlichen Vorrangs von Unfallrenten gegenüber Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die vorgesehene Konzentration der Unfallrenten auf den Ausgleich des Erwerbsschadens. Positiv sei auch die Absicht, die Kriterien zur Anerkennung von Berufskrankheiten zu präzisieren.

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