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Politik: Wer keine Kinder erzieht, zahlt mehr

Regierung plant 2,50 Euro Zuschlag auf Beitrag für Pflegeversicherung / Grüne: Kein Erbenschutz beim Unterhalt

Berlin. Wer keine Kinder erzieht, soll nach Plänen der Bundesregierung von 2005 an in der Pflegeversicherung einen pauschalen Zuschlag von 2,50 Euro im Monat zahlen. Dadurch kämen pro Jahr zusätzlich 1,2 Milliarden Euro in die Pflegekasse, sagte die Staatssekretärin des Sozialministeriums, Marion Caspers-Merck, am Montag. Die SPD-Politikerin wies Behauptungen zurück, dass Kinder stärker für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Angehörigen herangezogen werden sollten. Wenn Senioren ergänzende Sozialhilfe benötigen, können die Sozialämter schon jetzt begrenzt auf das Einkommen der Kinder und ihrer Ehepartner zurückgreifen.

Caspers-Merck verteidigte den Zuschlag für Menschen, die keine Kinder erziehen. Ein Bonus bei den Beiträgen für Eltern sei nicht finanzierbar. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil eine Entlastung von Familien in der gesetzlichen Pflegeversicherung gefordert. Den Zuschlag sollen alle Bürger zahlen, die keinen Anspruch auf Kindergeld haben. Nach Angaben des Familienministeriums bekommen derzeit rund 18 Millionen Kinder in Deutschland Kindergeld.

Familienangehörige sollen nach Worten der Staatssekretärin künftig nicht stärker als bisher zur Finanzierung der Pflegekosten herangezogen werden. „Es gibt keine Gesetzespläne“, sagte Caspers-Merck. Die pflegepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Petra Selg, sagte dem Tagesspiegel: „Es gibt heute schon klare Unterhaltsregelungen.“ Für Angehörige gebe es keine „Erbenschutzversicherung“. Entsprechend dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen Kinder in gewissem Umfang für die ungedeckten Kosten ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen. Reicht das Geld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, dann springt das Sozialamt mit ergänzender Sozialhilfe ein. Das wiederum kann sich einen Teil der Kosten von den Kindern wiederholen – zumindest wenn diese über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen.

Ausgangspunkt für die Berechnungen der Sozialämter ist in der Regel die so genannte Düsseldorfer Tabelle: Danach muss der Tochter oder dem Sohn ein „angemessener Selbstbehalt“ bleiben, der mindestens 1250 Euro im Monat beträgt. Wer mehr verdient, kann zusätzlich die Hälfte des Einkommens, das diesen Mindestbetrag übersteigt, anrechnungsfrei behalten. In dem Betrag enthalten sind die Kosten für die Unterkunft (Warmmiete) in Höhe von 440 Euro. Die Tabelle ist für Gerichte jedoch nicht verbindlich.

Nach einem vor knapp zwei Wochen getroffenen Urteil des Bundesgerichtshofs können auf Angehörige dennoch stärkere Belastungen zukommen. Danach können im Einzelfall auch Ersparnisse von Schwiegersöhnen und -töchtern angegriffen werden.

Rot-Grün will außerdem von 2005 an die Zuschüsse für die Heimpflege in den unteren beiden Pflegestufen kürzen. Die Kommunen fürchten, dass damit mehr Senioren auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sein werden. „Das wird für die Kommunen problematisch“, sagte ein Sprecher des Städtetags. Caspers-Merck entgegnete, die Bundesregierung werde der steigenden Belastung von Angehörigen und Kommunen entgegensteuern, etwa indem die Leistungen für altersverwirrte Menschen ausgeweitet würden.

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