zum Hauptinhalt

Politik: Wer liest richtig?

Union und SPD streiten über ihre Abmachungen zur Gesundheit im Koalitionsvertrag

Berlin - Kaum ist der Koalitionsvertrag unterzeichnet, gibt es schon Interpretationsprobleme. Da ärgert sich die designierte CDU-Kanzlerin über die Pläne ihrer SPD-Gesundheitsministerin, die Ärztehonorare für gesetzlich und privat Krankenversicherte angleichen zu wollen, mit den Worten: Das stehe so in der Koalitionsvereinbarung nicht drin. Und das Ministerium widerspricht energisch: Das Vorgehen sei durch die Formulierungen im Koalitionsvertrag sehr wohl gedeckt. Also was denn nun?

Konkret geht der Streit um eine Passage auf Seite 89. Darin steht: „Es wird eine Behandlungspflicht zu bestimmten Gebührensätzen für privat versicherte Personengruppen, wie zum Beispiel Beihilfeberechtigte und Standardtarifversicherte, sowohl bei wahlärztlichen Leistungen in Krankenhäusern als auch bei ambulanten Leistungen niedergelassener Ärzte geschaffen. Die dafür vorgesehenen abgesenkten Gebührensätze werden in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und für Zahnärzte (GOZ) verbindlich verankert.“

Bei der SPD freuen sie sich mächtig darüber. Man habe durchgesetzt, dass die unterschiedlichen Vergütungssysteme für ärztliche Leistungen „reformiert und zumindest in ihrer Grundstruktur angeglichen werden“. Die Union hingegen deutet die Passage anders. Niedrigere Gebührensätze für Privatversicherte seien nur vorgesehen, wenn diese beihilfeberechtigt seien oder einen Standardtarif bezögen. Ulla Schmidt wolle offenbar „die Deutungshoheit über den Koalitionsvertrag erlangen“, ärgern sich die Unionisten.

Was besagt, dass es tatsächlich Deutungsspielraum gibt. Das könnte an den drei Wörtchen „wie zum Beispiel“ liegen. Gilt die vereinbarte Angleichung nur für Beihilfeberechtigte und Standardtarifler, oder gilt sie auch für andere Privatversicherte? Es habe ihn überrascht, „dass der Koalitionsvertrag von Frau Schmidt in die Richtung interpretiert wird, dass damit die Voraussetzungen für eine Form der Bürgerversicherung geschaffen werden“, sagt CDU-General Volker Kauder. „Der Koalitionsvertrag gibt das so nicht her.“ Und man werde die Pläne zur Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten auf keinen Fall mittragen.

Mit der Bürgerversicherung hätten die aber „nichts zu tun“, kontert der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach. Es gehe ja nicht darum, dass Privatversicherer gleiche Leistungen wie gesetzliche Kassen anbieten müssten, sagte er dem Tagesspiegel. „Es geht um die Frage: Ist es akzeptabel, dass ein Arzt für die gleiche Behandlung bei Privatpatienten mehr bekommt?“ Wenn dies so bleibe, „dann müssen wir weiter Wartelisten in Kauf nehmen“. Schon jetzt müssten Kassenpatienten auf eine Darmspiegelung monatelang warten, während Privatversicherte sofort einen Termin bekämen. „Ich glaube nicht, dass das im Sinne der Unionswähler ist.“

Ob über die fragliche Passage in den Verhandlungen groß gestritten wurde, will Lauterbach nicht verraten. Offenbar hatte aber auch die Union Interesse daran, die Haushalte von Bund und Ländern zu entlasten – und deshalb zumindest bei den Beihilfezahlungen der Beamten und Pensionäre zu sparen. Nun müsse die Union zu dem Vertrag stehen, sagt Lauterbach. „Sonst entsteht in der Öffentlichkeit der falsche Eindruck, dass es der Union in erster Linie um die zehn Prozent der Privatversicherten geht und nicht um die 90 Prozent der gesetzlich Versicherten.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false