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Politik: Wer reden darf CDU-Vize Rühe fordert Schills Rücktritt

Bürgermeister von Beust hält aber an seinem Innensenator fest

Im Grundgesetz-Artikel 42 heißt es: „Die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesregierung sowie ihre Beauftragten haben zu allen Sitzungen des Bundestages und seiner Ausschüsse Zutritt. Sie müssen jederzeit gehört werden.“ Die Geschäftsordnung des Bundestages legt fest, dass jeder „einzelne Redner in der Aussprache“ eine 15-minütige Redezeit beanspruchen kann. Spricht jemand länger als 20 Minuten, „kann die Fraktion, die eine abweichende Meinung vortragen lassen will, für einen ihrer Redner eine entsprechende Redezeit verlangen“. Tsp

Hamburg. Der Auftritt des Hamburger Innensenators Ronald Schill vor dem Bundestag hat im Hamburger Senat zu einer Koalitionskrise geführt. Führende Politiker der Koalition von CDU und FDP, die mit der Schill-Partei den Senat bilden, haben teils heftige Kritik am Innensenator geübt. Auch Bürgermeister Ole von Beust (CDU) ging auf Distanz zu Schill, sagte aber am Freitag auch, er werde ihn nicht entlassen. Schill leiste als Senator„hervorragende Arbeit“. Dagegen forderten die Oppositionsparteien den Bürgermeister auf, sich von Schill zu trennen.

Auch der Harburger CDU-Bundestagsabgeordnete und -Bundesvize Volker Rühe, nicht gerade ein Freund von Beusts, ging mit Schill ins Gericht: Schill habe die Flutopfer verhöhnt, daraus müssten Konsequenzen gezogen werden. Es sei „unbegreiflich“, dass Schill diese Rede habe halten können. Ole von Beust hingegen scheut sich offenbar, seinen unberechenbaren Innensenator härter anzugehen, weil er sich so voraussichtlich selbst aus dem Amtssessel heben würde.

Schill, Spitzenkandidat seiner Partei bei der Bundestagswahl, hatte am Donnerstag im Bundestag kaum über die Folgen der Flutkatastrophe gesprochen, sondern seine Redezeit dazu genutzt, die Zuwanderungspolitik zu attackieren und auf demagogische Weise die Kosten der Flut gegen die Ausgaben für Entwicklungshilfe und Sozialhilfe für Migranten aufzurechnen. Ole von Beust rügte Schill, weil der seinen Auftritt für Wahlkampfzwecke missbraucht habe. „Wer im Bundestag oder Bundesrat spricht, hat für das Land zu sprechen, nicht als Parteivorsitzender.“ Für eine Rede dieses Inhalts habe Schill vom Senat kein Mandat gehabt. Er habe deshalb dem „guten Klima in der Koalition und der guten Arbeit unserer Regierung nicht genützt". Das ist angesichts der bundesweiten Blamage für den Stadtstaat und auch seinen Bürgermeister ein reichlich zurückhaltender Tadel, meinen Beobachter.

Auch CDU-Landeschef Dirk Fischer versuchte, den Schaden zu begrenzen. Schills Auftritt sei zwar „nach Inhalt und Form misslungen“. Er sehe „das aber eher als Problem für die Person Schill als für den Hamburger Senat". Karsten Plog

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