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Politik: Wer regelt die Altenpflege?

Karlsruhe. Die bundesweit einheitliche Regelung der Altenpflege ist seit Dienstag Streitgegenstand vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Karlsruhe. Die bundesweit einheitliche Regelung der Altenpflege ist seit Dienstag Streitgegenstand vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zwischen dem Freistaat Bayern und der Bundesregierung ist umstritten, ob der Bund die Zuständigkeit für das Altenpflegegesetz hatte. Erstmals hat die Bundesregierung die Ausbildung für den Altenpflegeberuf 2000 bundeseinheitlich geregelt. Bayern hatte dagegen im Mai 2001 eine einstweilige Anordnung erwirkt, so- dass das Gesetz bisher nicht in Kraft treten konnte. Das Urteil wird nach der Sommerpause erwartet.

Der bayerische Staatssekretär Karl Freller verteidigte am Dienstag die Zuständigkeit der Länder. Sie ergebe sich aus der Verfassung, sei aber auch sachlich begründet. Es widerspreche dem Föderalismus, wenn der Bund zunehmend Gesetzgebungskompetenzen an sich ziehe. Die Länder könnten flexibler auf die gewandelten Bedürfnisse im Altenpflegeberuf eingehen. Bundesministerin Christine Bergmann (SPD) verteidigte das Altenpflegegesetz als verfassungskonform. Der Beruf des Altenpflgers erfordere zunehmend pflegerische und medizinische Kompetenz. Die Regelung der Heilberufe fielen in Zuständigkeit des Bundes. Im Übrigen müsse man die Konsequenzen aus den Pflegeskandalen der Vergangenheit ziehen und die Ausbildung auf hohem Niveau bundesweit vereinheitlichen.

Die vom Gericht bestellte Sachverständige Margarete Landenberger bestätigte, dass Altenpflege sich zunehmend mit dem Beruf des Krankenpflegers überschneide. Sie unterstützte einen bundeseinheitlichen Standard für die Ausbildung.

Neben den Berufsanforderungen standen juristische Fragen im Mittelpunkt der Verhandlung. Unter anderem ging es um die Tragweite einer Grundgesetzänderung aus dem Jahr 1994. Danach müssen bundeseinheitliche Regelungen erforderlich sein, wenn der Bund Gesetzesfelder an sich zieht, die nicht von vornherein in seine Zuständigkeit fallen. Ursula Knapp

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