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Politik: Wer Schwachen nicht hilft Von Ursula Weidenfeld

Seien wir ehrlich: Die Aufregung entzündet sich an einem vergleichsweise harmlosen Gesetzesvorhaben. Der Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz, der am Freitag im Bundestag beraten wurde, will nichts anderes, als Frauen und Alten, Schwulen und Lesben, Ausländern und Behinderten zu ihrem gleichberechtigten Platz in der Gesellschaft verhelfen.

Seien wir ehrlich: Die Aufregung entzündet sich an einem vergleichsweise harmlosen Gesetzesvorhaben. Der Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz, der am Freitag im Bundestag beraten wurde, will nichts anderes, als Frauen und Alten, Schwulen und Lesben, Ausländern und Behinderten zu ihrem gleichberechtigten Platz in der Gesellschaft verhelfen. Das ist kein staatszersetzendes Anliegen, im Gegenteil. Wer hilft, dass jeder nach seinen Fähigkeiten beurteilt wird, unabhängig von Alter, Geschlecht und Hautfarbe, erfüllt den Auftrag des Grundgesetzes. Und außerdem erfüllt er in diesem konkreten Fall eine Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union, die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Wer nun Alarm ruft und das Land, seine Wirtschaft und seine Gesellschaft in allergrößter Gefahr sieht, übertreibt gewaltig. Der Verdacht, dass dies ein MultikultiToleranz-Gesellschafts-Edikt werden soll, weil diese Gesellschaft nicht freiwillig tolerant, vergnügt und weltoffen werden will, ist zwar hübsch – aber leider auch bizarr.

Dennoch verdient das Antidiskriminierungsvorhaben der Bundesregierung größte Aufmerksamkeit. Es wird vermutlich alles Mögliche erreichen – weniger Diskriminierung aber kaum. Es schafft neue Rechtsunsicherheiten. Vermutlich wird es auch für neue Abfindungs- und Entschädigungstabellen für verweigerte Arbeits- und Mietverträge, Bankkredite, Lebensversicherungspolicen und Seniorenteller in Restaurants sorgen. Doch seine konkreten und langfristigen Wirkungen werden sich kaum von den schon geltenden Gesetzen unterscheiden. So hat der besondere Kündigungsschutz für Ältere, Behinderte und Schwangere beispielsweise dazu geführt, dass deutsche Arbeitgeber im Vergleich zu anderen Ländern Europas noch lieber junge, gut ausgebildete Männer einstellen. Denn die nehmen die Extra-Fürsorgepflicht des Arbeitgebers eben nicht in Anspruch. Statt sich aber Gedanken darüber zu machen, warum all diese gut gemeinten Vorschriften das Gegenteil von dem bewirkt haben, was erreicht werden sollte, wird weiter nach derselben Methode nachrepariert: Weil das Land in der Tat nicht allen den gleichberechtigten Zugang zu Chancen bietet, weil hier immer noch weniger Frauen in Führungsetagen sitzen, weniger Alte eine Arbeit haben, weniger Kinderreiche und Alleinerziehende in ordentlichen Wohnungen wohnen, muss nun ein Gesetz Abhilfe schaffen. Wieder einmal – weil das Schlechte im Menschen angeblich anders nicht bekämpft werden kann.

Die angelsächsischen Länder sind einen anderen Weg gegangen. Sie geben ihren Bürgern auf, benachteiligte Gruppen aktiv zu fördern, anstatt sie nicht zu benachteiligen. Das führt zwar mitunter auch zu skurrilen Ergebnissen – wenn etwa ein farbiger unbegabter Studienplatzbewerber einem weißen begabten Kandidaten vorgezogen werden muss, weil die Quote das so will. Oder wenn ein weißer Polizist, der einen schwarzen Gesetzesbrecher verhauen hat, eine Millionenentschädigung bekommen muss, weil sein ebenfalls an der Misshandlung beteiligter schwarzer Kollege vor Gericht besser behandelt wurde als er. Im Kern aber ist das der richtige Weg für eine freie Gesellschaft: Sie muss ihre benachteiligten Gruppen ermuntern, ihren Platz einzunehmen – statt sie durch Strafandrohung zu schützen.

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