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Politik: Wer soll das bezahlen?

Die Bundesstaatskommission redet über Finanzen und Steuern – ein SPD-Vorschlag regt die Länder auf

Berlin - Wenn’s ums Geld geht, bleiben die Türen zu. Zumal wenn Streit droht. Auf einer Klausurtagung hat die Bundesstaatskommission am Donnerstag über die Finanzen debattiert. Etwa über die Frage, ob der Bund den Ländern auch das Geld mitgibt, wenn Kompetenzen verlagert werden. Gleiches gilt für die Mischfinanzierungen und Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern, die eigentlich aufgegeben werden sollen, weil man zu einer klareren Zuordnung von Aufgaben kommen will. Der Bund soll sich zurückziehen. Die Länder wollen dafür aber die Mittel haben, die bisher dafür im Bundesetat eingeplant sind. Und zwar auf Heller und Cent und möglichst bis 2019, wenn die staatliche Finanzordnung wieder auf den Prüfstand kommt.

Vertreter der rot-grünen Koalition sehen das mit Skepsis. Sie brachten am Donnerstag einen Vorschlag ein, der einige Ländervertreter so überraschte, dass in ersten Reaktionen sogar das Scheitern der Reform angekündigt wurde. In dem Papier der SPD-Vertreter Volker Kröning und Ortwin Runde werden die Gemeinschaftsaufgaben – in denen es um Wirtschaftsförderung und Hochschulbau geht – beibehalten, allerdings als so genannte Kann-Bestimmung: Danach soll es weiter gemeinsame Strukturförderung von Bund und Ländern geben – aber zusätzlich auch bei der „Entwicklung des Bildungswesens“. Ländervertreter sehen darin den Versuch des Bundes, weiterhin mitzubestimmen, obwohl doch die Bildungspolitik komplett in Länderhand übergehen soll. So wie bei den Ganztagsschulen oder bei den Elite-Unis. „Das Papier ist so nicht konsensfähig“, sagte der Kommissionsvorsitzende Edmund Stoiber (CSU). Allerdings gibt es einige Länder, die an den Gemeinschaftsfinanzierungen festhalten wollen – nicht zuletzt die ärmeren. Für die sei der SPD-Vorstoß als Brücke gedacht, hieß es dazu.

Ein Kompromiss bahnt sich bei einem weiteren Streitpunkt an: Wer zahlt, wenn Brüssel zur Kasse bittet, weil EU-Recht nicht, zu spät oder falsch umgesetzt worden ist? Bislang sind die Länder der Meinung, nach dem Grundgesetz sei allein der Bund gefragt. Der ist wiederum der Ansicht, auch die Länder seien haftbar. Krönings Vorschlag, der offenbar Konsens ist: Es zahlt,wer nach der künftigen Aufgabenteilung zuständig ist.

Auch das Thema Steuern ist noch nicht vom Tisch, auch wenn die Ministerpräsidenten es gern ausklammern würden, weil sie uneins sind. Kröning lehnt das ab. Der Politikwissenschaftler Fritz W. Scharpf, einer der Sachverständigen in der Kommission, sieht das ähnlich. „Wer autonome Steuerkompetenzen der Länder kategorisch ablehnt, der kann auch autonome Gesetzgebungskompetenzen nicht wollen“, sagt er. Scharpf kann sich vorstellen, dass die Länder über einige Steuerarten selbst bestimmen und bei der Einkommensteuer Zu- oder Abschläge auf den bundesweiten Tarif einführen dürfen.

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