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Politik: Wer Zeitungen verbotener Vereine liest, bleibt straffrei

Berlin/Karlsruhe - Der Bezug von Zeitungen oder Zeitschriften verbotener Vereine ist nicht strafbar. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden.

Berlin/Karlsruhe - Der Bezug von Zeitungen oder Zeitschriften verbotener Vereine ist nicht strafbar. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden. Zur Begründung hieß es, ein Zeitungsabonnement sei eine bloße Unterstützungshandlung, die nicht unmittelbar die Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts des betroffenen Vereins zum Ziel habe. Anders als das Verteilen der Publikationen könne allein der Bezug deshalb nicht bestraft werden.

Mit dem Beschluss hat der BGH ein gegenteiliges Urteil des Landgerichts Koblenz aufgehoben. Der Angeklagte hatte ab Herbst 2001 die Wochenzeitschrift des islamistischen „Kalifatsstaats“ bezogen. Im November trat dessen Verbot in Kraft. Geführt wurde der Verein vom „Kalifen von Köln“, Metin Kaplan, der nach langem juristischen Ringen im Oktober 2004 in die Türkei abgeschoben wurde. Trotz des Verbots wurde die Zeitschrift danach unter einem neuen Namen weitergeführt.

Bestraft wird laut Gesetzbuch, wer „als Rädelsführer oder Hintermann“ den „organisatorischen Zusammenhalt“ einer verbotenen Vereinigung aufrechterhält. Die Richter des BGH werteten das Abonnement ähnlich wie den Besuch von Veranstaltungen verbotener Vereine. Der Leser nehme nur die organisatorischen Bemühungen derjenigen in Anspruch, die für Herausgabe und Verteilung der Zeitschrift sorgten. Auch spiele das Bezahlen der Abo-Kosten von rund 40 Euro jährlich keine Rolle. Eine Spende wäre strafbar, die Zahlung des Abos stelle aber ein Entgelt für eine Leistung dar. Der Angeklagte ist damit nicht freigesprochen. Das Koblenzer Gericht muss den Fall in einem neuen Prozess beurteilen. Der „Kalifatsstaat“ hat nach Angaben des Innenministeriums bisher als einziger verbotener Verein eine Zeitschrift publiziert. Bis 2003 soll es rund 1200 Abonnenten gegeben haben.

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