zum Hauptinhalt

Politik: Werbeaktion geplant - Deutsche Betriebe sollen Zahlungen aufstocken

Rund 200 000 Firmen mit mehr als zehn Beschäftigten in Deutschland sollen sich nach dem Willen des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) an der Entschädigung für NS-Zwangsarbeiter beteiligen. Eine entsprechende Werbeaktion kündigte DIHT-Präsident Hans Peter Stihl am Mittwoch an.

Rund 200 000 Firmen mit mehr als zehn Beschäftigten in Deutschland sollen sich nach dem Willen des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) an der Entschädigung für NS-Zwangsarbeiter beteiligen. Eine entsprechende Werbeaktion kündigte DIHT-Präsident Hans Peter Stihl am Mittwoch an. Die Unternehmen würden schriftlich gebeten, an dem Fonds der deutschen Wirtschaft für die Entschädigung von Zwangsarbeitern teilzunehmen.

Bisher wollten etwa 160 Unternehmen Zahlungen leisten, berichtete Stihl. "Das sind noch viel zu wenig", sagte er zum Auftakt der Vollversammlung seiner Organisation in Berlin. Einige Industrie- und Handelskammern hätten bereits an ihre Mitgliedsfirmen appelliert, der Stiftungsinitiative der Wirtschaft "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" beizutreten. "Auch der DIHT unterstützt die Initiative und will helfen, sie auf eine breitere Basis zu stellen", betonte Stihl. Er schätze die Chancen groß ein, bei einem breiten Engagement der Unternehmen bis Sommer die erforderlichen fünf Milliarden Mark der Wirtschaft aufbringen zu können.

Im Vorfeld der Berliner Entschädigungsverhandlungen sieht der Münchner Opfer-Anwalt Michael Witti große Chancen für eine weitgehende Einigung über die noch offenen Details. Die Hauptfrage der Aufteilung des Fonds von zehn Milliarden Mark sei "kein Problem mehr", sagte Witti. Die Anwälte und Opfer-Organisationen strebten nach Vorgesprächen direkte Entschädigungen an Zwangsarbeiter von insgesamt bis zu acht Milliarden Mark an.

Unterdessen hat sich am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt als nicht zuständig für Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter erklärt. Ansprüche können demnach nur bei Landgerichten geltend gemacht werden. (Aktenzeichen: 5 AZ B 32/99)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false