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WERBUNG UND KOMMUNIKATION: Neue Verhaltensregeln

Die Alkoholwirtschaft gibt sich zum 1. April 2009 neue Verhaltensregeln.

Die Alkoholwirtschaft gibt sich zum 1. April 2009 neue Verhaltensregeln. Danach soll Werbung „nicht zu missbräuchlichem Alkoholkonsum auffordern, keine trinkenden Kinder, Jugendlichen, Leistungssportler, fahrzeugführende oder Personen des Heilgewerbes zeigen, Kinder und Jugendliche nicht zum Alkoholkonsum auffordern und auch nicht in Medien erfolgen, deren redaktioneller Teil sich mehrheitlich an Kinder oder Jugendliche richtet. Ferner sollen Aussagen zur Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten unterbleiben, hoher Alkoholgehalt nicht besonders herausstellt sowie keine Wirkung nahe gelegt werden, die auf die Beseitigung oder Überwindung psychosozialer Konflikte oder der physischen Leistungsfähigkeit abstellen.“ Tsp

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