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Politik: Westerwelle verliert gegen Schröder

Die Urteilsverkündung war in drei Minuten vorüber. Der Vorsitzende Richter Andreas Buske verlas das Urteil, das zwei Punkte umfasste: Zum einen bestätigte er die einstweilige Verfügung gegen FDP- Chef Guido Westerwelle, zum anderen übertrug er ihm die weiteren Kosten des Verfahrens.

Die Urteilsverkündung war in drei Minuten vorüber. Der Vorsitzende Richter Andreas Buske verlas das Urteil, das zwei Punkte umfasste: Zum einen bestätigte er die einstweilige Verfügung gegen FDP- Chef Guido Westerwelle, zum anderen übertrug er ihm die weiteren Kosten des Verfahrens. „Eigentlich begründen wir zivilrechtliche Urteile nicht“, erklärte der Richter mit der langen grauen Haarpracht und den Lederbändchen am Handgelenk. Doch angesichts des großen Medieninteresses wolle er doch noch ein paar Sätze anfügen.

Guido Westerwelle bleibt es weiterhin verboten zu behaupten, Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder habe dem russischen Energiekonzern Gasprom einen „Auftrag“ gegeben. Ansonsten droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 250 000 Euro. „Dem Antragsgegner bleibt es selbstverständlich unbenommen, das Verhalten des Antragstellers – gegebenenfalls auch scharf und pointiert – zu kritisieren“, betonte Buske. Meinungsfreiheit setze aber voraus, dass es sich auch um eine Meinungsäußerung handele. Nicht geschützt sei grundsätzlich die Verbreitung unzutreffender Tatsachenbehauptungen. Und als solche wertete das Gericht Westerwelles Statement. Der FDP-Chef hatte gesagt: „Ich finde es problematisch, dass er als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach der Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt.“

Somit hat der am vergangenen Freitag aufgetauchte Vermerk des Finanzministeriums, aus dem hervorgeht, dass Schröder und Putin den Bau der Pipeline tatsächlich gemeinsam vereinbart hatten, nicht zu einer Meinungsänderung des Gerichts geführt. Westerwelles Anwalt Roger Mann hatte mit dem dreiseitigen Papier beweisen wollen, dass es sehr wohl einen „Auftrag“ gegeben habe und Westerwelles Kritik somit berechtigt sei.

In der Urteilsbegründung heißt es, was als Auftrag anzusehen sei, sei auf das Verständnis eines Durchschnittslesers auszurichten. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass dieser alle Einzelheiten der Vereinbarungen über den Bau der Gaspipeline kenne. Der Leser verstehe die Äußerung nicht im Sinne einer allgemeinen politischen Unterstützung des Projekts, sondern als geschäftlichen Auftrag im engeren Sinne.

„Ich muss mich doch gegen falsche Behauptungen wehren. Man kann nicht sagen, ich hätte einer Firma Aufträge gegeben“, hatte Schröder sein Vorgehen gegen Westerwelles Interview begründet. Nur gegen diesen Punkt wehre er sich, so der Ex-Kanzler. Hingegen hatte der Anwalt Westerwelles argumentiert, mit „Auftrag“ habe Westerwelle eine politische Unterstützung des Pipelineprojektes gemeint.

Antje Lückingsmeier[Hamburg]

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