zum Hauptinhalt

Politik: Widerspruch aus den Landtagen

Plan des Bundes für einheitliche Schuldengrenze im Grundgesetz abgelehnt

Berlin - Das Vorhaben der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen im Bundestag, eine konkrete Regelung zur Schuldenbegrenzung ins Grundgesetz zu nehmen, die auch die Länder bindet, ist offenbar gescheitert. In einem offenen Brief haben sich die Landtagsvertreter in der Föderalismuskommission entschieden von dem Plan distanziert. „Dieser Vorschlag bedeutet den Abschied von gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen“, schreiben die Landtagspolitiker, deren Sprecher der schleswig-holsteinische Landtagspräsident Martin Kayenburg (CDU) ist und zu denen auch der Berliner Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann gehört. Die Einführung einer für alle verbindlichen Schuldenregelung über das Grundgesetz „ist verfassungspolitisch nicht hinnehmbar und verfassungsrechtlich bedenklich“, heißt es in dem Papier. „Die Landesparlamente können einen solchen Weg, der auf ihre budgetrechtliche Entmachtung hinausliefe, nicht mitgehen.“ Schuldenregeln in den Ländern seien den Landesverfassungen vorbehalten.

Die Landtagspolitiker reagieren mit ihrem Brief auf das von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) Mitte Februar vorgelegte Modell des Bundes, die Schuldenbegrenzung einheitlich für Bund und Länder nach dem Vorbild der Euro-Stabilitätsregeln zu organisieren. Der Bund will demnach die Neuverschuldung auf 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) beschränken, wovon der Bund 0,35 Prozent für sich reklamiert. In den Ländern sind die Ansichten unterschiedlich: Während stärkere Länder wie Baden-Württemberg praktisch auf eine dauerhafte Nullverschuldung zielen, meinen schwächere Länder, ohne mehr Spielraum ihre Aufgaben nicht erfüllen zu können. Zudem ist in Länderkreisen die Begrenzung durch eine Bindung an das BIP umstritten – einige Länder wollen an der bisherigen Regelung festhalten und die Verschuldung an die Höhe der staatlichen Investitionen binden. Steinbrücks Modell diene mehr dem Interesse des Bundes als dem der Länder, heißt es.

Eine einheitliche Regelung – durch vergleichbare Formulierungen im Grundgesetz und den Landesverfassungen – können die Landtagspolitiker sich allenfalls vorstellen, wenn den Ländern mehr finanzpolitischer Spielraum und flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Umsetzung von Bundesrecht gegeben werden. Das könne durch mehr Steuerautonomie und die Möglichkeit zur Abweichung „von bundeseinheitlichen Standards bei der Aufgabenerfüllung im Bereich der Infrastruktur und zum Ausgleich regionaler Besonderheiten“ erreicht werden. Die Kosten für die Erfüllung von Bundesgesetzen sind – nicht zuletzt im Sozialen – von Land zu Land unterschiedlich. Die Ausdehnung der Abweichungsrechte, die grundsätzlich bereits mit der ersten Föderalismusreform 2006 eingeführt worden sind, lehnt die Bundesregierung bislang aber strikt ab.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false