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Politik: Wie ist ein privat Versicherter versichert?

Knapp neun Millionen Menschen hatten Mitte 2012 eine private Krankenvollversicherung. In die Privatkasse kommen nur ausgewählte Personen: Beamte, Selbstständige und Angestellte, die ein Jahr lang ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (derzeit 4350 Euro im Monat) nachweisen.

Knapp neun Millionen Menschen hatten Mitte 2012 eine private Krankenvollversicherung. In die Privatkasse kommen nur ausgewählte Personen: Beamte, Selbstständige und Angestellte, die ein Jahr lang ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (derzeit 4350 Euro im Monat) nachweisen. Auch viele Bundestagsabgeordnete sind privat versichert.

Wer sich in jungen Jahren privat krankenversichert, wird mit günstigeren Prämien gelockt. Besonders für Gutverdiener lohnt sich die Privatkasse, weil sich die Beiträge nicht am Einkommen, sondern nur am Alter und Gesundheitszustand orientieren. Entsprechend können sie sich Tarife gönnen, die ein deutlich höheres Leistungsspektrum aufweisen als der Schutz gesetzlicher Kassen. Ihnen bleiben Arzneizuzahlungen erspart, sie können Fachärzte ohne Überweisung konsultieren, erhalten weit schneller einen Termin als Kassenpatienten und sitzen meist auch nicht so lange im Wartezimmer.

Doch wer sich jung versichert hat, muss damit rechnen, im Alter für den Gesundheitsschutz gut dreimal so viel zu bezahlen, sagen Verbraucherschützer. Um die Prämien zu begrenzen, lassen sich viele zu Leistungsausschlüssen und höherer Selbstbeteiligung überreden, die sie später nicht mehr rückgängig machen können. Und der neu eingeführte Basistarif, in den Zahlungsschwache jederzeit wechseln dürfen, ist immer noch überteuert, weil er den Höchstsatz in der GKV zugrunde legt. Hinzu kommt: Familienangehörige sind nicht mitversichert, sondern müssen zusätzlich abgesichert werden. In der gesetzlichen Kasse des Ehepartners kommen die Kinder nur unter, wenn dieser mehr verdient – was eher selten ist.

Wer sich einmal für die Privaten entschieden hat, kommt nicht so leicht wieder raus. Angestellte müssen mindestens ein Jahr lang unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Selbstständige müssen sich zudem zu Angestellten gewandelt haben. Wer einmal wegen geringer Einkünfte zurück durfte, aber nicht wollte, hat dieses Recht verwirkt. Ab 55 ist eine Rückkehr in das GKV-System gar nicht mehr möglich. Diese Wechselsperre für Ältere, erst vor 15 Jahren eingeführt, beschert den Privaten zunehmend ältere Mitglieder – und verschärft damit deren Finanzproblem. raw

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