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Politik: Willkür

In den vergangenen Jahren hat es in der Bundesrepublik immer wieder Fälle von Verurteilungen wegen Aussageerpressung gegeben. Einige Beispiele: Das Leipziger Landgericht schickt 1994 einen Polizisten wegen Aussageerpressung, gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte für drei Jahre und neun Monate in Haft.

In den vergangenen Jahren hat es in der Bundesrepublik immer wieder Fälle von Verurteilungen wegen Aussageerpressung gegeben. Einige Beispiele:

Das Leipziger Landgericht schickt 1994 einen Polizisten wegen Aussageerpressung, gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte für drei Jahre und neun Monate in Haft. Er soll Asylbewerber willkürlich festgenommen und mit einem Schlagstock auf sie eingeprügelt haben.

Das Landgericht Frankfurt (Main) verurteilt 1996 drei Polizeibeamte unter anderem wegen Aussageerpressung und Bedrohung zu Haftstrafen bis zu drei Jahren. Einer der Polizisten hatte einem Algerier seine Waffe in den Mund geschoben.

Ein Hauptkommissar der Münchner Polizei wird 1997 in zweiter Instanz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte einen Kollegen angewiesen, einen fälschlicherweise des Diebstahls von 5000 Mark verdächtigten Tamilen zu schlagen, „bis er sagt, wo das Geld ist“.

In einigen Fällen verurteilten Gerichte ExStasi-Offiziere der DDR wegen Aussageerpressung. Die Urteile betrafen zum Teil Jahrzehnte zurückliegende Fälle. mla

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