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Politik: „Wir fangen im ersten Quartal 2004 an“

Der niedersächsische Innenminister Schünemann will Autokennzeichen überwachen lassen

UWE SCHÜNEMANN (39) ist Innenminister in

Niedersachsen. Der CDUPolitiker sitzt seit 1994 im Landtag. Er nennt Sicherheit und Ordnung

als Ziele seiner Politik. Foto: dpa

Niedersachsen will die Videoüberwachung von Autokennzeichen einführen. Wann?

Bereits bei der Vorstellung des Lagebildes „Organisierte Kriminalität“ im Sommer dieses Jahres habe ich angekündigt, dass wir diese Kennzeichen-Lesegeräte einführen wollen. Immer dann, wenn Geschwindigkeitsübertretungen vorliegen, soll das Kennzeichen mit der Fahndungsdatei automatisch abgeglichen werden. Das niedersächsische Amt für Technik und Beschaffung hat daraufhin ein solches Gerät entwickelt. Die Testphase des Pilotgerätes ist erfolgreich verlaufen. Auf eine entsprechende Ausschreibung hin liegen uns nun zwei Angebote vor, die gerade geprüft werden. Wir werden das Verfahren dann voraussichtlich im ersten Quartal 2004 anwenden können.

Kritiker sprechen von einem Schritt hin zum Überwachungsstaat. Wie gehen Sie mit diesem Vorwurf um?

Bei diesem Gerät erfolgt der Datenabgleich umgehend. Es werden also keine Daten gespeichert, wie das noch bei dem Pilotprojekt in Bayern der Fall war. Nur wenn ein Kennzeichen in der Fahndungsliste auftaucht, wird ein Signal ausgelöst, so dass diese Befürchtungen völlig unbegründet sind. Wir wollen nicht massenhaft kontrollieren und das Gerät nicht stationär anbringen. Vielmehr wird zunächst ein Gerät angeschafft, das mobil eingesetzt wird, wenn das Lagebild es erfordert, also wenn wir Erkenntnisse haben, dass es in einem bestimmten Bereich notwendig ist. Wir werden dann ein Jahr lang prüfen, ob es zum Erfolg führt oder nicht.

Ist der Einsatz dieses Verfahrens mit dem Polizeiaufgabengesetz des Landes Niedersachsen vereinbar?

Ja. Wenn es nur bei Geschwindigkeitsübertretungen zum Einsatz kommt, ist es vom Gesetz gedeckt. Und auch wenn keine Verstöße vorliegen, ist es mit dem niedersächsischen Polizeigesetz dann vereinbar, wenn das polizeiliche Lagebild den Einsatz erfordert.

Sieht das auch der Landes-Datenschutzbeauftragte so?

Ich habe das Verfahren, wie gesagt, im Sommer angekündigt. Mir ist nicht bekannt, dass es da Probleme gab. Und auch bei der Entwicklung ist der Datenschutzbeauftragte informiert worden, wie ich gerade heute noch einmal in Erfahrung gebracht habe. Bisher habe ich von dieser Seite noch nichts gehört.

Das Gespräch führte Matthias Schlegel.

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