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Politik: Wo Genfood drin ist, muss es draufstehen Das EU-Parlament beschließt

strikte Kennzeichnungsregeln

Straßburg/Berlin (deh). Die Europäische Union beendet nach fünf Jahren ihr Moratorium für Zulassung und Importe neu entwickelter gentechnisch veränderter Nahrungsmittel. Gleichzeitig beschloss das Europäische Parlament in Straßburg jedoch strikte Kennzeichnungsregeln für genetisch veränderte Organismen (GVO) und Regeln für ihre lückenlose Rückverfolgbarkeit.

Maismehl, das aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt ist, muss von Mai 2004 an den Aufdruck „Dieses Produkt enthält genetisch veränderte Organismen“ tragen. Auch verarbeitete Produkte, in denen selbst keine Spuren von Fremdgenen mehr nachgewiesen werden können, wie Öl aus GenSoja, müssen gekennzeichnet werden. Neu ist, dass auch bei Futtermitteln auf GVO hingewiesen werden muss.

Enthält ein Produkt weniger als 0,9 Prozent gentechnisch verändertes Material, muss es nicht gekennzeichnet werden. Dieser „Toleranzwert“ ist umstritten. Die Kommission wollte ein Prozent GVO zulassen, das Parlament lediglich 0,5 Prozent. Umweltschützer halten die Definition eines solchen Toleranzwertes für völlig verfehlt. „Die EU akzeptiert mit diesem Grenzwert grundsätzlich, dass Futter- und Lebensmittel gentechnisch kontaminiert werden“, kritisiert der BUND.

EU-Verbraucherkommissar David Byrne lobt die neuen Richtlinien. „Die Verbraucher können nun eine informierte Wahl treffen“, sagt er. Für gesundheitsschädlich hält er genetisch veränderte Lebensmittel nicht. Doch sollten die Verbraucher die Wahl haben.

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