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Politik: Wo kein Schaden ist, gibt es keine Anklage

Etappensieg für die Union: In der Parteispendenaffäre der hessischen CDU hat das Wiesbadener Landgericht die Anklage gegen den früheren Landesvorsitzenden der Hessen-CDU, Manfred Kanther (CDU), seinen langjährigen Partei-Schatzmeister Prinz Wittgenstein und deren gemeinsamen Geldboten Horst Weyrauch abgewiesen. Zum einen sei eine mögliche strafbare Untreue verjährt, zum anderen sei der Partei durch den geheimen Geldtransfer von rund 20 Millionen Mark in die Schweiz, den die Beschuldigten 1983 organisiert hatten, kein Vermögensschaden entstanden, sagte Gerichtssprecherin Ruth Schröder am Dienstag.

Etappensieg für die Union: In der Parteispendenaffäre der hessischen CDU hat das Wiesbadener Landgericht die Anklage gegen den früheren Landesvorsitzenden der Hessen-CDU, Manfred Kanther (CDU), seinen langjährigen Partei-Schatzmeister Prinz Wittgenstein und deren gemeinsamen Geldboten Horst Weyrauch abgewiesen. Zum einen sei eine mögliche strafbare Untreue verjährt, zum anderen sei der Partei durch den geheimen Geldtransfer von rund 20 Millionen Mark in die Schweiz, den die Beschuldigten 1983 organisiert hatten, kein Vermögensschaden entstanden, sagte Gerichtssprecherin Ruth Schröder am Dienstag.

Da die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Abweisung der Anklage einlegen wird, dürfte das Oberlandesgericht Frankfurt in letzter Instanz entscheiden, ob mit Manfred Kanther erstmals ein langjähriger Bundesinnenminister auf der Anklagebank eines Strafgerichts Platz nehmen muss. In ihrer Begründung widerspricht die Kammer der bisherigen Lesart der Hessen-Union, der Ursprung ihres geheimen Auslandschatzes seien legale Spenden, Wahlkampferstattung und Mitgliedsbeiträge.

Der ehemalige Justizminister Rupert von Plottnitz (Grüne) stellt sich nun die Frage, weshalb das Strafgericht nicht einmal den von ihm vermuteten Steuerdelikten nachgehen will. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Vermögensnachteil für die Partei darin gesehen, dass die zuständigen Gremien von dem geheimen Vermögen nichts gewusst, es folglich auch nicht hätten wirtschaftlich nutzen können. Das Geld sei auch vor 1983 den Gremien gegenüber verschleiert gewesen, argumentiert dagegen das Gericht. Da 1984 angesichts des neuen Parteiengesetzes der totale Verlust des Geldes drohte, hätten die Begründer des "Honigtopfs im Süden" ihrer Partei eher genutzt, so die Logik des Gerichts.

Damit kommt die Union in Erklärungsnot. Gelder unklarer Herkunft, so hatte die CDU-Vorsitzende Angela Merkel versichert, nehme die Partei nicht an. Doch mit der Wiesbadener Wirtschaftstrafkammer hat jetzt ein Gericht "Anhaltspunkte" für eine mögliche illegale Herkunft der Gelder festgestellt. Rund 8,5 Millionen Euro waren zuletzt vom Auslandsvermögen der Hessen-Union übrig. Dieses Geld nutzt zur Zeit, als Kredit des Landesverbandes, die Bundes-CDU.

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