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Politik: „Wostok“ – eine Bilanz der Verfehlungen

Berlin - Der „Wostok“-Bericht, dessen Verfasser der Visa-Ausschuss an diesem Donnerstag als erste Zeugen hört, ist eine Fleißarbeit mit Brisanz. Auf 172 Seiten haben Sonderauswerter des Bundeskriminalamts zusammengefasst, was die Behörde bis Ende 2003 über Schleuserbanden vor allem aus der Ukraine und speziell über den Missbrauch des „Reiseschutzpasses“ wusste, den der Reiseunternehmer Kübler mit Lizenz des Außen- und Innenministeriums vertrieb.

Von Robert Birnbaum

Berlin - Der „Wostok“-Bericht, dessen Verfasser der Visa-Ausschuss an diesem Donnerstag als erste Zeugen hört, ist eine Fleißarbeit mit Brisanz. Auf 172 Seiten haben Sonderauswerter des Bundeskriminalamts zusammengefasst, was die Behörde bis Ende 2003 über Schleuserbanden vor allem aus der Ukraine und speziell über den Missbrauch des „Reiseschutzpasses“ wusste, den der Reiseunternehmer Kübler mit Lizenz des Außen- und Innenministeriums vertrieb. Der als „vertraulich“ eingestufte Bericht zählt 359 Kübler-Geschäftspartner auf – bisher unauffällige, aber auch solche mit aktenkundig krimineller Geschichte.

Mehr als diese Details dürfte den Ausschuss aber die Einleitung interessieren. Denn dort finden sich Sätze, die den Verdacht untermauern, dass die Bundesregierung beizeiten über Missbrauch der von ihr selbst geschaffenen Visa-Bestimmungen informiert gewesen sein müsste. Bereits im zweiten Halbjahr 2000 – also ein halbes Jahr nach dem Volmer-Erlass – sei dem BKA eine „überdurchschnittlich steigende Anzahl von Reisegruppen“ insbesondere aus der Ukraine aufgefallen. Dies habe eine „organisiert begangene Visa-Erschleichung in bislang unbekanntem Ausmaß erahnen“ lassen. Eine Stichprobe von rund 200 Personen und Unternehmen ergab praktisch in jedem Fall „Unregelmäßigkeiten“ – falsches Reiseziel, falscher Reisezweck, falsche Reisedauer und so weiter.

Im August 2001 wies die deutsche Botschaft in Kiew das BKA erstmals auf „möglichen Missbrauch“ der Reiseschutzpässe hin. Die Behörde kam zu dem Schluss, Küblers Papier habe sich „zu einer neuen, unkontrollierten Arbeitsweise bei der Visa-Erschleichung entwickelt“. Das BKA empfahl via Innenministerium, den Schutzpass zu stoppen, und vermerkt, das Auswärtige Amt sei dem im März 2003 gefolgt. Ein Jahr vorher, am 28. Juni 2002, war das Verfahren in Kiew gestoppt worden.

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