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Politik: Wusste Ministerium von Folter?

Berlin - Kurz vor Beginn seines Prozesses wegen der Foltervorwürfe im Mordfall Jakob von Metzler macht Wolfgang Daschner eine Aussage, die Folgen haben könnte: Der frühere Polizei-Vizepräsident von Frankfurt am Main erklärte nach Informationen des „Spiegel“ gegenüber der Staatsanwaltschaft, er habe sich im hessischen Innenministerium rückversichert, bevor er dem mittlerweile zu lebenslanger Haft verurteilten Magnus Gäfgen mit Schmerzzufügung drohte. Darauf habe es geheißen: „Machen Sie das!

Berlin - Kurz vor Beginn seines Prozesses wegen der Foltervorwürfe im Mordfall Jakob von Metzler macht Wolfgang Daschner eine Aussage, die Folgen haben könnte: Der frühere Polizei-Vizepräsident von Frankfurt am Main erklärte nach Informationen des „Spiegel“ gegenüber der Staatsanwaltschaft, er habe sich im hessischen Innenministerium rückversichert, bevor er dem mittlerweile zu lebenslanger Haft verurteilten Magnus Gäfgen mit Schmerzzufügung drohte. Darauf habe es geheißen: „Machen Sie das! Instrumente zeigen!“ Daschner wollte Gäfgen so bewegen, das Versteck des entführten Bankierssohns Jakob von Metzler preiszugeben. Der war jedoch bereits tot. Das Vorgehen des Beamten löste eine Diskussion über die Zulässigkeit staatlich kontrollierter Folter aus, auch als Mittel im Kampf gegen den Terror.

Die Hauptverhandlung gegen Daschner beginnt an diesem Donnerstag und könnte nun eine neue Wendung nehmen. Daschner wird wegen Anstiftung zur Nötigung angeklagt. Sollte Daschner Mitwisser im Ministerium gehabt haben, könnte dies weitere strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen, womöglich mit politischen Konsequenzen.

Ein Ministeriumssprecher bestritt am Samstag Daschners Darstellung. Daschner selbst hat bisher keinen Namen genannt – er muss es als Angeschuldigter auch nicht. Jedoch setzte er sich in Widerspruch zu seinen früheren Äußerungen. Nach dem Vorfall im Oktober 2002 hatte er stets betont, er habe selbst entschieden, Gäfgen körperliche Gewalt anzudrohen. Namentlich die Staatsanwaltschaft habe nicht gewusst, das es sich um eine polizeiliche „Maßnahme der Gefahrenabwehr“ gehandelt habe. In einer Aktennotiz hielt er unmittelbar danach fest, angeordnet zu haben, Gäfgen nach vorheriger Androhung „unter ärztlicher Aufsicht durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen“ – um das Kind zu retten. Der Beamte, der dieser Anweisung gefolgt war, muss sich nun wegen Nötigung verantworten.

Teilen der Öffentlichkeit galt Daschner nach seiner Tat als Held. Wie das Verfahren gegen ihn ausgeht, ist offen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, „elementaren Verfassungsgrundsätzen“ zuwidergehandelt zu haben. Daschner beruft sich auf Nothilfe.

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