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NSU-Verfahren am Oberlandesgericht München.

© dpa

Zeitplan hinfällig: NSU-Prozess gerät weiter in Verzug

An diesen Mittwoch und Donnerstag sollte ein hoch dubioser ehemaliger V-Mann im NSU-Prozess gefragt werden. Doch weil er und ein weiterer Zeuge kurzfristig absagten, fällt nun die ganze Verhandlungswoche aus.

Von Frank Jansen

Der Zeitplan des NSU-Prozesses wird weiter überschritten. Da am Dienstag ein weiterer Zeuge dem Oberlandesgericht (OLG) München mitgeteilt hat, er könne nicht erscheinen, fällt nun die ganze Verhandlungswoche aus. Für diesen Mittwoch und Donnerstag hatte der 6. Strafsenat den ehemaligen V-Mann Tino Brandt geladen, eine hochgradig dubiose Figur. Der Rechtsextremist Brandt hatte in den 1990er Jahren für den Thüringer Verfassungsschutz gespitzelt, soll aber auch die Radikalisierung der späteren NSU-Mörder Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und der Hauptangeklagten im Prozess, Beate Zschäpe, gefördert haben.

Laut Pressestelle des OLG erfuhr der Strafsenat erst am Dienstag, dass Tino Brandt nicht anreisen könne, da in seinem Umfeld eine Krankheit aufgetreten sei, die vom Gesundheitsamt überwacht werde. Unklar blieb, warum der offenbar selbst nicht erkrankte Brandt zuhause bleiben muss und weshalb das Gericht nicht schon früher über die angeblich gravierenden gesundheitlichen Gefahren für den Zeugen informiert wurde.

Ein weiterer Zeuge sagte kurzfristig ab

Ein weiterer Zeuge, der für Dienstag geladen war, hatte ebenfalls kurzfristig abgesagt, da er im Ausland Urlaub macht. Der Strafsenat hatte für diese Woche nur ihn und Tino Brandt geladen, da beide Zeugen zu besonders heiklen Themen befragt werden sollten. Den für Dienstag vorgesehenen Zeugen wollten die Richter zur Weitergabe der Pistole Ceska 83 befragen, die von der Schweiz über mehrere Stationen zu Mundlos und Böhnhardt gelangt war. Mit der Waffe hatten die NSU-Terroristen neun Migranten türkischer und griechischer Herkunft erschossen.

Die Bedeutung von Tino Brandt für den Prozess zeigt sich schon daran, dass der Strafsenat ihn gleich zwei Tage einvernehmen wollte. Brandt hatte als V-Mann bis zu seiner Enttarnung im Jahr 2001 dem Thüringer Verfassungsschutz zahlreiche Informationen zur rechten Szene geliefert, gleichzeitig aber auch braune Strukturen aufgebaut und eine der gefährlichsten „Kameradschaften“ in Ostdeutschland, den „Thüringer Heimatschutz (THS)“, geführt. Zuletzt war er außerdem Vizechef der NPD in Thüringen.

Mehr als 200.000 D-Mark vom Verfassungsschutz

Für seine Spitzeltätigkeit bekam Brandt vom Verfassungsschutz mehr als 200 000 D-Mark. Das Geld will er teilweise in die rechte Szene gesteckt haben. Brandt soll zudem Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe zum bewaffneten Kampf ermuntert haben, bevor die drei im Januar 1998 abtauchten. Das schließt das Bundeskriminalamt aus den Angaben von Holger G., einem der Angeklagten im NSU-Prozess.

Holger G., ein langjähriger Freund von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe, hatte einem BKA-Beamten von Diskussionen in einem Jenaer Neonazi-Zirkel über den Einsatz von Gewalt berichtet. Teilnehmer sollen Holger G. selbst, der ebenfalls angeklagte Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben, Tino Brandt sowie Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gewesen sein. Der BKA-Mann sagte im Juni im Prozess, er gehe nach der Vernehmung von Holger G. davon aus, „dass Tino Brandt auf Seiten der Gewalt war“. 

Wann Brandt und der andere Zeuge, der auch für diese Woche geladen war, im Prozess gehört werden können, ist unklar. Die Hauptverhandlung dauert nun schon mehr als neun Monate, ein Ende ist nicht in Sicht. Langwierig ist vor allem die Einvernahme von Zeugen, die aus der rechtsextremen Szene stammen. Meist drucksen sie herum und können sich angeblich an kaum etwas erinnern. Der Vorsitzende Richter, Manfred Götzl, bohrt dennoch hartnäckig weiter. Auch einige Verteidiger und viele Nebenklage-Anwälte setzen den Zeugen mit Fragen zu.

Der 6. Strafsenat hat Verhandlungstage bis zum Dezember terminiert. In der Summe sind es 191, absolviert wurden bislang 84. Der vor Beginn des Prozesses im Mai 2013 vom Senat beschlossene Zeitplan zur Befragung von Zeugen ist längst hinfällig. 

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