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Zündel-Prozess: "Empörendes und unerträgliches Verhalten"

Nach einem weiteren Eklat hat das Mannheimer Landgericht den Prozess gegen den Holocaust-Leugner Ernst Zündel vertagt. Das Verfahren soll am 9. März fortgesetzt werden.

Mannheim - Der Vorsitzende Richter warf der Wahlverteidigerin des Angeklagten nach neuerlichen Störungen «empörendes und unerträgliches Verhalten» vor. Der 66 Jahre alte Zündel ist wegen Volksverhetzung angeklagt. Er äußerte sich auch am dritten Verhandlungstag nicht zu den Vorwürfen. Das bereits zum zweiten Mal aufgerollte Verfahren soll am 9. März fortgesetzt werden.

Obwohl Richter Ulrich Meinerzhagen der Anwältin mehrfach ein Redeverbot erteilte und ihr das Mikrofon abstellte, hatte sie schon am Mittwoch einfach weitergesprochen - zum Teil parallel zum Gericht. Meinerzhagen hatte ihr daher einen Ausschluss von dem Verfahren angedroht. Auch am Donnerstag fiel sie dem Richter immer wieder ins Wort. Meinerzhagen sagte daraufhin: «Man kann den Eindruck gewinnen, dass Sie darauf abzielen, die Fortführung der Verhandlung unmöglich zu machen.» Er rief die Anwältin dazu auf, die Verhandlung nicht zu stören, «dass es an Sabotage grenzt».

Angesichts des «beispiellosen Verhaltens» der Verteidigerin sei ein «ordnungsgemäßes Verhandeln» am Mittwoch über weite Abschnitte nicht möglich gewesen, erklärte Meinerzhagen. Die Anwältin habe das Gericht vollständig ignoriert, «sozusagen als nicht existent betrachtet». Weil ihr Auftreten allen Standesregeln widerspreche, werde er die Rechtsanwaltskammer einschalten und zu «Maßnahmen» gegen die Juristin auffordern.

Der Angeklagte Zündel soll aus dem kanadischen Exil den millionenfachen Mord an den Juden in der NS-Zeit auf seiner Internet- Homepage und in anderen Publikationen abgestritten haben. (tso/dpa)

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