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Politik: Zurwehme und andere. Warum Mörder freikommen - und wieder töten können (Kommentar)

Norbert A.,Jahrgang 1950, wird im Dezember 1977 zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Norbert A.,Jahrgang 1950, wird im Dezember 1977 zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit 15 Jahren musste er nach einem Sportunfall für acht Wochen in ein Krankenhaus. Als er das verlässt, ist er nicht mehr 1,55 Meter, sondern 1,88 groß. Was diesen jähen Schub auslöste, welche Folgen er hatte, wird nie aufgeklärt. "Da fing es an", sagte seine Schwester später. Norbert A. bricht seine Lehre ab, greift Mädchen an, zieht eine ihm unbekannte Frau von der Straße in einen Graben und würgt sie. Es gelingt ihr, ihn ins Gespräch zu ziehen, er lässt von ihr ab. "Ich war neugierig, wie das ist, wenn man mit einem Mädchen schläft, das sich wehrt." Er wird immer wieder straffällig. Einbrüche, Diebereien, Fahren ohne Führerschein, immer wieder Verurteilungen.

Als Norbert A. im August 1976 eine 24 Jahre alte Frau tötet, ist er seit vier Monaten wieder einmal auf freiem Fuß, nachdem ihm eine Reststrafe auf Bewährung erlassen worden ist. Der Ehemann der getöteten jungen Frau war in der Nacht außer Haus, was Norbert A. wusste. Sein Opfer wehrt sich, er würgt es, als er sie für tot hält, vergeht er sich an ihr. Als die Frau sich noch einmal bewegt, schlägt er sie endgültig tot. Danach versucht er wiederholt eine sechs Jahre alte Tochter der Getöteten zu vergewaltigen, er kann sie nur verletzen. Er hat sie aus dem Kinderzimmer ins Bett der toten Mutter geholt. Endlich lässt er von dem Kind ab. Es hat gestammelt: "Ich bin lieb, du machst mich doch nicht tot?"

Lebenslang erhält Norbert A., nachdem ein Psychiater bei ihm "gewisse psychopathologische Wesenszüge" festgestellt hat, die jedoch keinen "Krankheitswert" (so heißt das in der Psychobranche) haben. Norbert A. gilt danach als seelisch gesund und schuldfähig. So kommt er in den Strafvollzug, beschäftigt sich mit Ölmalerei, absolviert eine Lehre als Buchbinder, hat eine Weile Vögel in der Zelle und spielt in einer Laiengruppe mit, sonst geschieht nichts mit ihm.

In einer Beurteilung des Vollzugs ist 1989 von einem "Entwicklungsstillstand" die Rede. Trotzdem kommt es zu ersten Ausführungen. 1993 wird Norbert A. von dem Psychiater und Psychologen Professor Paul Bresser begutachtet. Bresser, er ist tot, galt sein Leben lang als strenger Sachverständiger. Er hat es 1967 einem Wuppertaler Gericht ermöglicht, Jürgen Bartsch, der als Jugendlicher vier Buben grausam getötet hatte, als voll verantwortlich nach Erwachsenenstrafrecht zu Lebenslang zu verurteilten.

Über Norbert A. heißt es bei Bresser: "Auf weite Sicht dürfte, wenn die Rahmenbedingungen einer Urlaubsgestaltung sich günstig darstellen, nicht zu befürchten sein, dass er in problematischer Weise entgleist ... Wenn es jetzt um die Frage der Verlegung in eine Einrichtung des offenen Vollzugs geht, können dagegen schwerlich Bedenken geltend gemacht werden." Die "der sexuellen Befriedigung dienenden Taten" hätten "keinen prognostischen Stellenwert". Am 7. November 1996 setzt sich Norbert A. auf einem Ausgang von seiner Aufsicht ab. Er würgt eine 80 Jahre alte Frau, bis er sie für tot hält. Dann stellt er sich.

In Koblenz wird derzeit gegen Dieter Zurwehme verhandelt. Er war 1974 als Mörder, als abnorme, aber nicht kranke Persönlichkeit zu Lebenslang verurteilt worden. Insgesamt war er über 30 Jahre in Haft. 1989 befürwortete wiederum Paul Bresser die Verlegung in den offenen Vollzug. Es sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass der Häftling nicht noch einmal "in eine so kritische Situation gerät, in der er früher ernsthaft straffällig wurde". Vom 166. Freigang kehrte Zurwehme Anfang Dezember 1998 nicht zurück.

An 21. März 1999 wurden in Remagen zwei ältere Ehepaare erstochen. Der Verdacht richtete sich auf Zurwehme. Nun wurde er plötzlich zum Staatsfeind Nr. 1 - und in einer dramatischen Aktion nach ihm gesucht. Doch erst am 19. August 1999 konnten ihn zwei Polizeibeamte in Greifswald ohne jeden Aufwand festnehmen.

Die Menschen ertragen nicht, dass einer, der gemordet hat, aus klinischer Unterbringung oder Strafhaft heraus Gelegenheit zu weiteren Gewalttaten bekommt. Es ist nicht unmenschlich, dass sie das nicht ertragen. Und Entsetzen und Wut sind umso verständlicher als es - wie im Fall Zurwehme, wie im Fall des Norbert A. und vielen, allzu vielen anderen Fällen - nicht möglich ist, die Personen ausfindig zu machen, denen diese Katastrophen vorzuwerfen sind - Katastrophen, die schließlich im Durcheinander widersprüchlichster Einschätzungen meist zufällig ausgelöst werden.

Bis heute gibt es keine Fachausbildung für Psychiater und Psychologen, keine Zulassungsbarriere, die zu leisten ist, bevor jemand forensisch im Bereich des Strafrechts auftreten darf. Immer wird es Irrtümer, grausame Fehleinschätzungen geben. Doch ihre Zahl kann verringert werden. Der Rechtspolitik ist vorzuwerfen, dass es diese Barriere noch immer nicht gibt. Das wird ihr schon seit Jahrzehnten erfolglos vorgeworfen.Gerhard Mauz ist Autor beim "Spiegel" und schreibt jeden Montag die Kolumne "Rechtswege"

Gerhard Mauz

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