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Zustimmung: Bundesrat macht Weg für alte Pendlerpauschale frei

Millionen Berufspendler können die alte Entfernungspauschale wieder regulär beanspruchen. Der Bundesrat billigte in seiner heutigen Sitzung das entsprechende Gesetz, das bereits vom Bundestag beschlossen wurde.

Die alte Pendlerpauschale ist zurück: Damit können rückwirkend zum 1. Januar 2007 wieder alle Fahrten zum Arbeitsplatz ab dem ersten Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetz ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember um. Karlsruhe hatte die zwischenzeitlich von der großen Koalition verfügte Einschränkung gekippt, nach der die Pauschale für die ersten 20 Kilometer des Arbeitsweges weggefallen war. Seit dem Verfassungsgerichtsurteil mussten die Finanzämter die alte Pauschale bereits wieder anerkennen. Allerdings galt dies nur vorläufig bis zu einer Neuregelung, die der Bundesrat nun beschloss.

Den Staat kommt die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale mit Einnahmeausfällen bei voller Jahreswirkung von 2,53 Milliarden Euro teuer zu stehen. Für das Jahr 2009 hält die Aufstellung zu den Kostenauswirkungen sogar ein Minus von 5,44 Milliarden Euro fest wegen der Auszahlung der Pauschale aus den vorigen Jahren. (rf/dpa/rtr)

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