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Zuwanderer: Die Visitenkarte einer Stadt

Studie: Behörden gehen besser mit Zuwanderern um – doch Probleme bleiben

Berlin – Der Fachkräftemangel in Deutschland und die 2005 daraus resultierende Reform des Zuwanderungsrechts hat die Ausländerbehörden verändert. Zu diesem Schluss kommt der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) in einer Fallstudie über die Serviceorientierung der Ausländerbehörden in Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main. Die Ausländerbehörden in allen drei Städten hätten die Zuständigkeit für hoch qualifizierte Zuwanderer zumindest in eigene Abteilungen verlagert oder räumlich von den anderen Amtsaufgaben getrennt.

Über 16 entlang von Fragebogen geführte Interviews mit Behördenmitarbeitern und Migranten hat Christina Strom ermittelt, wie die Ausländerbehörden mit den qualifizierten Zuwanderern umgehen. Ihr wichtigster Befund: Die Serviceorientierung hat zugenommen. Aber die Aufgabe der Behörden, einerseits entscheiden sie über den Aufenthaltsstatus, andererseits sollen sie dennoch eine „Willkommenskultur“ ausstrahlen, bleibt in sich widersprüchlich. Dagegen helfen auch elektronische Ausländerakten oder serviceorientierte Leitbilder nichts.

Der SVR sieht vor allem in der „räumlichen und institutionellen Trennung zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen“ den Versuch, „das Spannungsverhältnis zwischen Ordnungs- und Servicebehörde aufzulösen“. Das sei deshalb relevant, weil die Ausländerbehörden als erste Anlaufstelle für hoch qualifizierte Zuwanderer so etwas wie die „Visitenkarte einer Stadt“ darstellten, argumentiert der SVR. Der SVR-Vorsitzende Professor Klaus Bade sagte: „Ausländerbehörden tragen in der Einwanderungsgesellschaft eine oft unterschätzte Verantwortung.“ Denn die ersten Erfahrungen mit deutschen Behörden seien entscheidend für das Bild ausländischer Zuwanderer von ihrer neuen Heimat.

Trotz der vom SVR anerkannten Verbesserungen im Umgang mit den Kunden der Ausländerbehörden sind in Deutschland zwischen 2005 und 2009 nur 628 Hochqualifizierte mit einer Niederlassungserlaubnis bedacht worden. Weitere 14 816 Personen wurde eine befristete Aufenthaltserlaubnis gewährt. Das allerdings hat weniger mit dem konkreten Umgang der Ausländerbehörden mit den Zuwanderern zu tun, als mit den teils widersprüchlichen Rechtsgrundlagen. Zwar sollen hoch qualifizierte Zuwanderer gewonnen werden. Doch die Bedingungen, die dafür formuliert werden, sind so restriktiv, dass sie nur von einer kleinen Minderheit erfüllt werden.

Dennoch sieht der SVR bei den Ausländerbehörden das Bemühen, besser zu werden. In Berlin beispielsweise seien zwar die verschiedenen Standorte der Ausländerbehörden zusammengelegt worden. Doch mit dem Business Immigration Service (BIS) in den Räumen der Industrie- und Handelskammer stehe für die hoch qualifizierte Klientel eine eigene Anlaufstelle zur Verfügung, die auch Aufenthaltstitel vergeben darf. Hamburg und Frankfurt seien ähnlich vorgegangen. Beschwerden gibt es vor allem über die teilweise noch immer langen Wartezeiten. Allerdings haben die meisten Ausländerbehörden inzwischen ein System zur Terminvergabe eingeführt, um die Wartezeiten zu verkürzen.

Bemängelt wird von den Zuwanderern, dass das Verfahren trotz aller administrativen Verbesserungen noch immer sehr lange dauern kann. Im Falle von Hochschulabsolventen, die in Deutschland studiert haben, muss die Arbeitsagentur zustimmen, bevor sie ein konkretes Jobangebot annehmen können. Die Entscheidung darüber erscheint einigen deshalb willkürlich, weil beispielsweise nicht veröffentlicht wird, anhand welcher Gehaltslisten für die verschiedenen Berufssparten die Arbeitsagentur entscheidet, ob ein Angebot angemessen ist oder zu niedrig bezahlt werden soll. Unzufrieden sind viele auch damit, dass in den Ämtern ausschließlich deutsch gesprochen wird, obwohl viele hoch qualifizierte Migranten zu Beginn ihres Aufenthalts noch nicht über perfekte Sprachkenntnisse verfügen.

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