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Politik: Zwangsarbeiter-Entschädigung: Auszahlungen verzögern sich weiter

Die Bemühungen um rasche Zahlungen an frühere Zwangsarbeiter haben einen Rückschlag erlitten. Die US-Richterin Shirley Wohl Kram stellte für die Abweisung einer wichtigen Klage Bedingungen, die der deutsche Regierungsbeauftragte Otto Graf Lambsdorff nicht akzeptabel nannte.

Die Bemühungen um rasche Zahlungen an frühere Zwangsarbeiter haben einen Rückschlag erlitten. Die US-Richterin Shirley Wohl Kram stellte für die Abweisung einer wichtigen Klage Bedingungen, die der deutsche Regierungsbeauftragte Otto Graf Lambsdorff nicht akzeptabel nannte. Die deutsche Wirtschaft kündigte an, sie halte ihre Berufung gegen Krams Urteil aufrecht. Kram forderte, die deutsche Stiftung solle auch österreichische Ansprüche befriedigen, was nach deutschem Recht nicht möglich ist.

Kram folgt mit ihrer Urteilsbegründung einem Kompromissvorschlag des Opferanwalts Michael Hausfeld. Sie schrieb, Kuratoriumsmitglieder der deutschen Stiftung wollten auf die Einbeziehung der österreichischen Ansprüche in das deutsche Verfahren dringen. Wenn dies nicht geschehe, könnten die Opferanwälte die Klage wieder aufnehmen. Nach Lambsdorffs Worten sieht das deutsche Gesetz diese Möglichkeit nicht vor, auch gebe es in der Stiftung kein Geld für die von Kram genannten österreichischen Ansprüche.

Österreich zahlt insgesamt zwei Milliarden Mark an die Opfer des NS-Regimes. Allerdings ist ein Großteil des Geldes wegen zweier Klagen, die bei einem New Yorker Gericht noch anhängig sind, blockiert. Lediglich der Vergleich zwischen der Bank Austria und den Anwälten jüdischer Organisationen in der Höhe von 40 Millionen Dollar (knapp 90 Millionen Mark) ist bereits erledigt.

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