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Politik: Zwangsarbeiter-Entschädigung: Die letzte Hürde

Eine mit Spannung erwartete Anhörung zu den letzten Sammelklagen gegen die deutsche Wirtschaft könnte die letzte Hürde für die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter beseitigen. Die Anwälte der Kläger und Vertreter der US-Regierung wollten am Mittwoch (Ortszeit) in New York für die Abweisung der Klagen gegen deutsche Banken plädieren.

Eine mit Spannung erwartete Anhörung zu den letzten Sammelklagen gegen die deutsche Wirtschaft könnte die letzte Hürde für die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter beseitigen. Die Anwälte der Kläger und Vertreter der US-Regierung wollten am Mittwoch (Ortszeit) in New York für die Abweisung der Klagen gegen deutsche Banken plädieren. Wird ihr Gesuch von der US-Bundesrichterin Shirley Kram erhört, könnten die Gelder aus der Stiftungsinitiative endlich an diese noch lebenden NS-Opfer ausbezahlt werden. Vorausgesetzt, dass die Zahlungen jetzt tatsächlich beginnen können, würden sie nicht vor Ende 2002 abgeschlossen sein, sagte der Vorstandsvorsitzende der Entschädigungsstiftung, Michael Jansen, am Mittwoch im InfoRadio Berlin. Er schätzte, dass die Zahlungen mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen würden.

Richterin Kram ist nach Schilderungen aus US-Justizkreisen eine "eigenwillige Mittsiebzigerin", deren Entscheidung schwer abzuschätzen sei. Sie hatte einen jüngeren Kollegen, den stellvertretenden Richter Charles Stillman, im vergangenen Jahr damit beauftragt, die Sachlage für sie zu ergründen. Stillmans 123 Seiten langer Bericht ist nach Angaben der Kläger-Anwälte vom Dienstag "äußerst positiv". Dieser lege der Richterin nahe, die Sammelklagen abzuweisen, um das Wettrennen mit der Zeit zu gewinnen und damit noch so vielen ehemaligen Zwangsarbeitern wie möglich eine Entschädigung für das unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ertragene Leid zukommen zu lassen. Ende vergangenen Jahres hatten bereits zwei andere US-Richter die gegen deutsche Versicherungen und andere Unternehmen erhobenen Sammelklagen zurückgewiesen.

Bei einem günstigen Verlauf der Anhörung am US-Bundesgericht im südlichen Distrikt von Manhattan wollten führende US-Anwälte direkt vom Gerichtssaal nach Berlin aufbrechen, um die zuständigen deutschen Organe über das Ergebnis zu informieren. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass der Zahlungsverzug der Wirtschaft die Entscheidung der Richterin negativ beeinflussen könnte. Laut Abmachung muss der volle Betrag von zehn Milliarden Mark für die Rechtssicherheit bereit stehen. Während die Bundesregierung ihren Anteil von fünf Milliarden geleistet hat, steht noch immer gut eine Milliarde Mark von der Wirtschaft aus.

Die deutsche Wirtschaft sieht jedoch selbst bei einer Abweisung aller Sammelklagen in den USA noch keine Rechtssicherheit bei der Entschädigung der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter. Der Sprecher der Stiftungs-Initiative der deutschen Wirtschaft, Wolfgang Gibowski, verwies am Mittwoch auf "eine ganze Reihe anderer Fälle" in den USA. Etliche Einzelkläger hatten einer Abweisung der Sammelklagen nicht zugestimmt. Von weiteren Klagen sind eine Reihe namhafter deutscher Unternehmen betroffen. So stehen noch zahlreiche Klagen gegen Firmen wie Philipp Holzmann, Hochtief, Deutsche Bank, Dresdner Bank und andere an. Die Entschädigungen können erst gezahlt werden, wenn Rechtssicherheit vorhanden ist. Auch wenn Juristen den verbliebenen Klagen keine Erfolgsaussichten einräumen, bleibt die Unsicherheit bestehen. Kommt es zur Verhandlung, muss sich erweisen, welche Kraft das "Statement of Interest" der US-Regierung hat. Diese Erklärung hält fest, dass Klagen gegen deutsche Firmen nicht im außenpolitischen Interesse der USA liegen.

Der Bundestag steht somit vor einer schwierigen politischen Entscheidung. Denn erst, wenn das Parlament die Rechtssicherheit festgestellt hat, können laut Zwangsarbeiter-Gesetz die Entschädigungszahlungen beginnen. Soll die schon lang erwartete Auszahlung sich wegen dieser Verfahren weiter verzögern? Diese Frage stellt sich nicht nur der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion, Wolfgang Bosbach. Doch auch er beharrt darauf, dass eine politische Entscheidung auf einer soliden Grundlage erfolgen muss. Die Bundesstiftung hat inzwischen alles vorbereitet. Sollte der Bundestag Mitte Februar die Rechtssicherheit feststellen, könnten spätestens Anfang März die ersten Entschädigungen gezahlt werden.

Wie viele der schätzungsweise eine Million noch lebender Zwangsarbeiter mittlerweile Anträge gestellt haben, ist noch nicht bekannt. Bei den jüdischen Verbänden in New York laufen inzwischen die Räder schon auf Hochtouren. Sowie Richterin Kram grünes Licht gibt, sollen die Antragsformulare in alle Welt versandt werden.

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) wies unterdessen auf die weitaus höhere Zahl von anspruchsberechtigten Opfern in den nicht an den Verhandlungen beteiligten Ländern hin. Statt der ursprünglich erwarteten 75 000 werde es wahrscheinlich 200 000 Anspruchsberechtigte geben.

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