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Politik: Zwangsarbeiter-Entschädigung: Zahlung auf Raten

Es mag Zufall gewesen sein. Oder auch nicht.

Es mag Zufall gewesen sein. Oder auch nicht. Am Dienstag fiel in Berlin die Entscheidung, dass das 27-köpfige Kuratorium der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" am 4. April zu einer Sondersitzung zusammenkommen wird. Ebenfalls am Dienstag wies die amerikanische Bundesrichterin Shirley Kram erneut eine Klage von NS-Opfern gegen deutsche und österreichische Banken aus Sorge um die Rechte der Opfer nicht ab. Vielleicht haben einige der neun Kuratoriumsmitglieder die Entscheidung "läuten gehört", als sie den Vorsitzenden der Stiftung, Michael Jansen, baten, ein außerordentliches Treffen einzuberufen. Geahnt, ja befürchtet hatten es alle, die mit der Entschädigung der schätzungsweise 1,2 Millionen einstigen Arbeitssklaven zu tun haben.

Aus heiterem Himmel kam die Klageabweisung jedenfalls nicht. "Diese Entscheidung überrascht uns leider nicht, wir hatten mit einem negativen Beschluss gerechnet", sagte am Mittwoch der wie immer nüchtern-abgeklärt wirkende Otto Graf Lambsdorff. Der Beauftragte des Bundeskanzlers für die Entschädigung weiß nur zu gut, dass allzu deftige Worte oder übereilte Reaktionen bei diesem heiklen Thema das bisschen noch vorhandene Porzellan zerschlagen.

Deshalb beschreitet man nun erst einmal den nahe liegendsten Weg: Gegen das Urteil von Shirley Kram wird Berufung eingelegt. Womöglich gibt es sogar einen Antrag auf Befangenheit gegen die Juristin. Dennoch: Keiner gibt sich der Illusion hin, dass beide Anträge erfolgreich sein könnten. Solche Verfahren kosten außerdem in der Regel viel Zeit, und die haben die alten und oft kranken Opfer vor allem in Mittel- und Osteuropa nicht. Aber bevor die Zahlungen beginnen können, muss der Bundestag die Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen feststellen, also den zumindest weitgehenden Schutz vor Sammelklagen in den USA.

Die Parlamentarier sind sich weitgehend einig: Im Moment ist dies eigentlich unmöglich. Folglich werden die Stimmen lauter, die Rechtssicherheit zumindest teilweise festzustellen. Dies könnte nach Auffassung von Lothar Evers vom Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte für den Bereich Zwangsarbeit ohne weiteres geschehen. Die entsprechenden Klagen seien schon abgewiesen. Für Klagen gegen die Banken wegen "Arisierungsschäden" gelte das aber nicht.

Ob sich allerdings der Bundestag zu einem solchen Schritt durchringen kann, ist fraglich. Zum einen wird sich die Wirtschaft auf eine "halbierte" Rechtssicherheit nicht ohne weiteres einlassen. Zum anderen spricht das im vergangenen Jahr verabschiedete Stiftungsgesetz dagegen. Doch das ist nicht mehr in all seinen Verästelungen heilig. Auf der Suche nach neuen Auszahlungswegen gibt es ernsthafte Überlegungen, das Gesetz zu ändern, zumindest ein bisschen. Etwa in Form eines kleinen Zusatzparagraphen. Der könnte eine Art erste Ratenzahlung möglich machen - aus humanitären Gründen und ohne dass zuvor alle Klagen zur Zufriedenheit der Wirtschaft abgewiesen wurden. Doch zu weit will sich derzeit keiner mit Vorschlägen aus dem Fenster lehnen. Erst möchte man das Treffen zwischen US-Präsident Bush und Bundeskanzler Schröder am 29. März abwarten. Dass beide auch über das Dauerthema Zwangsarbeiter-Entschädigung sprechen werden, gilt als sicher. Vielleicht gibt es danach eine Idee für neue Auszahlungswege, über die die Kuratoriumsmitglieder der Stiftung dann ein paar Tage später diskutieren können.

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