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Politik: Zwei Angeklagte von Schlägern attackiert - ein Racheakt der rechtsextremen Szene?

Erneute Unterbrechung im "Hetzjagd-Prozess": Nach einer mysteriösen Schlägerei war gestern einer der elf Angeklagten, David B., nicht verhandlungsfähig.

Von Frank Jansen

Erneute Unterbrechung im "Hetzjagd-Prozess": Nach einer mysteriösen Schlägerei war gestern einer der elf Angeklagten, David B., nicht verhandlungsfähig. Eine Gruppe unbekannter Täter hatte den 18-jährigen und einen weiteren Angeklagten, den gleichaltrigen René K., in der Nacht zu Montag vor einer Diskothek am Stadtrand von Cottbus attackiert. Während K. mit Prellungen davonkam und zum Prozess fahren konnte, erlitt B. nach Angaben seiner Verteidigerin einen Nasenbeinbruch und wurde im Krankenhaus behandelt. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Cottbus verzichtete gestern darauf, die Hauptverhandlung zu eröffnen. Ob sie termingemäß am Donnerstag fortgesetzt werden kann, ist ungewiss.

Die Anwälte von David B. und René K. vermuten, dass der Angriff mit dem Verfahren in Zusammenhang gebracht werden muss. René K. gestand im letzten Jahr als einziger Angeklagter in der Hauptverhandlung seine Beteiligung an der Hetzjagd in Guben, bei der im Februar 1999 der Algerier Farid Guendoul alias Omar Ben Noui ums Leben gekommen war. Der Verteidiger von K. hat anschließend mehrmals berichtet, dass die rechtsextreme Szene in Guben seinen Mandanten bedroht. Daran soll sich nach Informationen des Tagesspiegels auch mindestens einer der Angeklagten beteiligt haben. David B. halten die Rechten möglicherweise auch für einen Verräter, weil er im Gegensatz zu den anderen Angeklagten weiter mit René K. verkehrt.

David B. tritt immer noch mit Glatze und Skinhead-Outfit auf, hatte aber schon vor Beginn des Prozesses in Guben Probleme. Ein ehemaliger Kumpan habe B. einige Monate nach der Hetzjagd mit Schlägen traktiert und geäußert, er sei nun "Freiwild", berichtete gestern die Anwältin. Sie konnte oder wollte sich allerdings nicht weiter über das Verhältnis von B. zur rechten Szene auslassen.

Dass der Heranwachsende offenbar unter Druck steht, legt auch der Widerspruch zwischen den Angaben der Verteidigerin und der Polizei zum Tatgeschehen in der Nacht zu Montag nahe. Die Anwältin sagte nach einem Gespräch mit der Familie ihres Mandanten, B. und K. hätten sich nur kurz in der Diskothek aufgehalten und dort keinen Streit gehabt. Auf dem Parkplatz haben den beiden eine Gruppe von etwa sieben jungen, kräftigen Deutschen aufgelauert. René K. äußerte sich gestern ähnlich. Beim Polizeipräsidium Cottbus hieß es jedoch, B. habe bei einer Befragung von einer "Schubserei" mit drei Jugendlichen in der Disko und einer dann folgenden Auseinandersetzung auf dem Parkplatz gesprochen.

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