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Politik: Zwist um Gesetze gegen den Terror

Berlin - Bei den internen Verhandlungen zwischen dem Bundesinnenministerium und der rot-grünen Koalition bahnt sich ein Konflikt über die Zukunft der Antiterrorgesetze an. Mit einer 53-seitigen vertraulichen Vorlage, der Gesetzes-Evaluierung, die derzeit zwischen SPD und Grünen diskutiert wird, fordert Innenminister Otto Schily (SPD), die nach den Anschlägen vom 11.

Berlin - Bei den internen Verhandlungen zwischen dem Bundesinnenministerium und der rot-grünen Koalition bahnt sich ein Konflikt über die Zukunft der Antiterrorgesetze an. Mit einer 53-seitigen vertraulichen Vorlage, der Gesetzes-Evaluierung, die derzeit zwischen SPD und Grünen diskutiert wird, fordert Innenminister Otto Schily (SPD), die nach den Anschlägen vom 11.September 2001 in aller Eile beschlossenen – befristeten – Antiterrorgesetze jetzt ohne weitere Überprüfungen auf Dauer beizubehalten. Innenpolitiker von SPD und Grünen beharren indes auf einem Korrektiv durch das Parlament, wie bei der Verabschiedung der Gesetze im Januar 2002 festgelegt.

Die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen haben sich bei einer ersten internen Besprechung jetzt darauf verständigt, einer Entfristung der bislang bis 2007 befristeten Gesetze nicht zuzustimmen. Die Innenpolitiker bestehen auf einer weiteren Befristung der Gesetze, um diese fortgesetzt überprüfen zu können. Eine weitere Ausdehnung der Geheimdienstbefugnisse zur Erfragung der so genannten Kontostammdaten – wie von Schily auch vorgeschlagen –, lehnen die Grünen zudem ab.

Die SPD-Innenexpertin Cornelie Sonntag-Wolgast bestätigte: „Grundsätzlich erklärt das Innenministerium den Willen, das Gesetzespaket insgesamt zu entfristen. SPD und Grüne sind sich jedoch einig, keine Entfristung zu wollen, sondern auf eine Verlängerung um weitere fünf Jahre hinzuarbeiten.“ Auch die Grünen-Innenpolitikerin Silke Stokar bestätigte die Vereinbarung. „Gesetze, die in einer Bedrohungslage wie nach dem 11. September 2001 beschlossen werden und schwer wiegende Eingriffe in die Bürgerrechte darstellen, müssen überprüft werden“, sagte sie. Auch den Geheimdiensten Zugang zu Kontostammdaten zu gewähren, lehnt Stokar ab: „Hier sind die Kompetenzen des Bundeskriminalamts schon recht weitgehend. Zu Recht sehen es die Bürger sehr kritisch, wenn jetzt auch noch die Geheimdienste Einblick erhalten.“

Das Innenministerium will zu Folgerungen aus der Evaluierung noch nichts sagen. Aus dem Ministerium hieß es: „Die Evaluierung ist noch ein Entwurf in der Ressortabstimmung.“ Folgerungen daraus würden erst im Rahmen der folgenden Debatte gezogen. Der Bericht soll voraussichtlich in den nächsten zwei Wochen ins Bundeskabinett.

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